Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 147

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Begründung:

Bereits am 8. November des Vorjahres brachte das BZÖ einen Antrag auf Durch­führung einer bundesweiten Volksbefragung über den EU-Reformvertrag gemäß Art. 49 b B-VG ein.

Und das aus gutem Grund:

Denn eine große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung tritt gerade in der Frage eines neuen EU-Refomvertrages mit so weitreichenden Änderungen für eine direktde­mokratische Mitentscheidung ein. Laut einer Umfrage des IMAS-Instituts sprechen sich mehr als Zweidrittel – nämlich 70 % - der Österreicherinnen und Österreicher für die Durchführung einer Volksabstimmung aus. Gar nur 14 %! teilen die Meinung der Re­gierungsparteien, wonach das Parlament im Alleingang über den EU-Reformvertrag entscheiden soll.

Im höchsten Maße unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass sich die Regie­rungsparteien SPÖ und ÖVP vehement gegen die Abhaltung einer Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag ausgesprochen haben, was insbesondere in Kenntnis der dies­bezüglichen Meinungslage in der Bevölkerung mehr als verwunderlich ist. Eine Vielzahl von Demonstrationen gegen diese undemokratische den Bürgerwillen ignorierende Vorgangsweise hat mittlerweile stattgefunden. Ihrem Unmut über die gewählte Vor­gangsweise der Bundesregierung haben auch eine Vielzahl von SPÖ-Bürgermeistern in Form zahlreicher Protestschreiben zum Ausdruck gebracht.

Da in Österreich die Abhaltung eines Referendums über den EU-Reformvertrag an den die Meinung der Bevölkerung ignorierenden Regierungsparteien somit gescheitert ist, fordert das BZÖ daher weiterhin auf Landes- wie auch auf Bundesebene die Abhaltung einer Volksbefragung, um so der Bevölkerung zumindest auf diesem Wege die Mög­lichkeit zu geben, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen.

In Kärnten haben mehr als 15.000 Personen die BZÖ-Initiative die Abhaltung einer lan­desweiten Volksbefragung mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Jedoch wurde selbst die Abhaltung einer bundesweiten Volksbefragung in der Sitzung des Hauptausschusses vom 25. 03. 2008 von den Regierungsparteien und den Grü­nen durch die Ablehnung des entsprechenden BZÖ-Antrages verhindert.

Begründet wurde die ablehnende Haltung von der SPÖ-Abgeordneten Grossmann un­ter anderem mit dem fadenscheinigen und absolut absurden Argument, dass die Ver­wendung direktdemokratischer Mittel nicht inflationär eingesetzt werden sollte.

Tatsache ist, dass es in Österreich noch nie eine bundesweite Volksbefragung gab!

Einmalig in der Geschichte des Parlamentarismus ist zudem in diesem Zusammen­hang die Tatsache, dass trotz eines möglichen Ratifizierungszeitraumes bis Ende 2008 die Verhandlung über den EU-Reformvertrag im Verfassungsausschuss des National­rates gegen den Willen des BZÖ von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ bereits jetzt im Eil­zugstempo durchgezogen und damit unser Wunsch nach einer späteren Ratifizierung, insbesondere nach dem Referendum in Irland, vorsätzlich ignoriert wurde.

 


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