nen getätigt werden und der Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit zu dienen haben. Die Verpflichtung dazu ist im Vertrag von Lissabon explizit festgeschrieben.
Der Vertrag von Lissabon sieht in verschiedenen Artikeln auch vereinfachte Vertragsänderungsverfahren sowie die – allerdings einstimmige – Beschlussfassung über die Anwendung der qualifizierten Mehrheit anstelle der Einstimmigkeit in bestimmten Angelegenheiten vor. Auch diese Vertragsänderungen bedürfen entsprechend der österreichischen Verfassung der Ratifizierung nach Genehmigung durch Nationalrat und Bundesrat bzw. sind für jedes einzelne Parlament der Mitgliedsstaaten auch europarechtlich ein ausdrückliches und absolutes Einspruchsrecht vorgesehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
sich auf europäischer Ebene für eine unverzügliche amtliche Veröffentlichung der konsolidierten Verträge in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung einzusetzen, damit auch die Bürgerinnen und Bürger einen unentgeltlichen Zugang zum offiziellen Grundlagentext über die Europäischen Union erhalten;
weiterhin und verstärkt über die Tätigkeit der Europäischen Union und die europapolitischen Initiativen der Bundesregierung zu informieren und einen breit angelegten Dialog mit der österreichischen Bevölkerung über die künftige Entwicklung der Europäischen Union zu führen, um Vorschläge und Ideen ebenso zu berücksichtigen wie bestehende Sorgen und Bedenken;
die Verankerung des Instruments einer EU-weiten Volksabstimmung weiter zu befürworten;
sich für eine Vertiefung der sozialen Dimension und des sozialen Zusammenhalts in den Politiken der EU einzusetzen, bspw. im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie;
sich in der EU für Maßnahmen auszusprechen, die dazu beitragen, die negativen konjunkturellen Auswirkungen der Finanzkrise in den USA auf Europa abzuschwächen;
dafür einzutreten, dass in der Politik der EU die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit respektiert werden;
die österreichische Anti-Atompolitik konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Republik Ungarn und dem Königreich Schwe-
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