Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 90

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Es war auch richtig – um nur einige Beispiele zu nennen –, einen sogenannten Etappenplan für die öffentlichen Bauten, was den Abbau von Barrieren anlangt, zu erstellen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir können sagen, dass dieses Gesetz Vorbildwirkung hat, und – ich spreche mit den Worten des Herrn Bundesministers Buchinger – ein großer Erfolg war und ist. Wenn ein Gesetz aber weiterhin erfolgreich für die Menschen sein soll – und das wollen wir alle –, dann muss man aus den Erfahrungen der letzen zwei Jahre lernen, muss immer wieder verbessern, darf nicht stehen bleiben, muss weiterentwickeln.

Daher finde ich es absolut sinnvoll, dass bei dieser Regierungsvorlage einige wesent­liche Punkte geändert werden, wie unter anderem die Erhöhung der Mindestschaden­ersatzsumme bei Belästigung, die Erhöhung der Mindestschadenersatzsumme bei Diskriminierung in einem Arbeitsverhältnis auf zwei Monatsgehälter und vor allem auch die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen auf ein Jahr. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Dass aber in Zukunft hier noch sehr viel zu tun ist, ist auch klar, und ich möchte nur eines besonders herausgreifen: Ich glaube, ein wichtiges Anliegen von uns allen muss sein, dass die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen weiter ver­bessert wird. Ich glaube, dass das nicht nur durch mehr oder höhere Strafen für Betriebe geschehen kann, dass das nicht nur durch einen noch weiter verstärkten Kündigungsschutz geschehen kann, sondern dass es auch Anreize für Betriebe geben muss. Es soll also nicht nur Strafen, sondern auch Anreize für Betriebe geben, damit diese Menschen mit Behinderungen, die ihre Leistungen erbringen, die ihre Stärken haben, im Betrieb aufnehmen und in den Betrieb integrieren. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, da bietet sich die Steuerreform, von der ja so viel geredet wird – auch eine Steuerentlastung, aber vor allem die Steuerreform –, bestens an, um zum Beispiel für Betriebe, die nicht dazu verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, weil sie kleine Betriebe sind, ein Anreizsystem zu etablieren, indem man eine Unter­stützung gewährt. (Beifall beim BZÖ.)

Andererseits braucht es aber auch, meine ich, verlässliche Budgetmittel im ent­sprechenden Ausmaß, so wie es in der Vergangenheit die Behindertenmilliarde war und auch jetzt noch ist, die möglich macht, dass Menschen mit Behinderung umfas­sende und gute Qualifizierungsmaßnahmen bekommen und dass vor allem auch die Arbeitsassistenz weiter ausgebaut und verstärkt wird.

Es gibt etwas, das mir in diesem Zusammenhang noch fehlt. Ich habe es im Ausschuss schon gesagt, und auch Kollege Huainigg hat darauf hingewiesen. Ich appelliere an Sie, Herr Bundesminister: Im Jahr 2006 wurde hier im Hohen Haus ein Initiativantrag einstimmig beschlossen. Die damalige Bundesministerin wurde aufgefordert, mit den Ländern in Kontakt zu treten und eine Harmonisierung im Bereich des barrierefreien Bauens im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung zu schaffen. Das wurde hier beschlossen, und ich meine, dieses Projekt darf nicht einschlafen.

Es war im Antrag schriftlich vermerkt, dass das bis zum Jahr 2007 zu erfolgen hat. Jetzt haben wir schon das Jahr 2008 und ich denke, es ist absoluter Handlungsbedarf. Ich nehme es einfach nicht zur Kenntnis, dass eine Koalition aus ÖVP und SPÖ bei allen Bestrebungen, die die Länder betreffen, sagt: Wir wollen ja, aber wir können nicht, weil die Länder nicht wollen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Ich sage, gerade in den Ländern sind die Baureferenten genauso wie im Jugendbereich oder im Sozialbereich meistens von der SPÖ oder von der ÖVP. Ich denke, hier muss man doch zusammenkommen. Es heißt immer, eine große Koalition bewältigt große Projekte. Das wäre ein Projekt, das zustande kommen müsste. (Beifall beim BZÖ.)

 


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