Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 91

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt auch unter diesem Tagesord­nungs­punkt einige FPÖ-Anträge. Ich möchte einen herausgreifen. Hier geht es um die Verbesserung beim Kauf eines Fahrzeuges für Menschen mit Behinderung. Ich denke, dass wir derzeit ein System haben, das sich grundsätzlich bewährt hat, weil es sozial ausgeglichen, gestaffelt und ein gutes Paket ist. Ich bin aber absolut dafür, dass man auch bestehende Pakete einmal durchforstet und schaut, wie der Zugang ist für die Menschen, die das brauchen. Ist der Zugang einfach und transparent? Kommt die Förderung – und es gibt viele Förderungen bei Anschaffung eines Kraftfahrzeuges – wirklich dort hin, wo sie hinkommen soll, nämlich zu den Menschen, die sie brauchen?

Daher werden auch wir diesem Antrag heute unsere Zustimmung geben, um zu diesem Thema die Dinge auf den Tisch legen zu können und zu schauen: Ist es notwendig, hier etwas zu ändern, oder können wir, weil sich das System gut bewährt hat, bei diesem System bleiben? – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.03.12

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Kollegin Haubner, Sie haben in Ihrer Rede vergessen zu sagen, dass auch Sie als Ministerin zum Themenbereich Barrierefreiheit nicht viel weitergebracht haben, jetzt aber Forderungen stellen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich glaube, das sollte man der Ordnung halber erwähnen. Sie haben vergessen, das zu sagen, darum sage ich es jetzt.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 6 beinhaltet ein Thema, bei dem es um einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen geht, der heute rück­verwiesen werden soll mit der Empfehlung, ihn im Justizausschuss zu behandeln. Es geht um die Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen. Im Ausschuss haben wir ganz kurz darüber diskutiert. Ich glaube, es ist wichtig, bei der Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass das natürlich auf den ersten Blick ein Thema ist, bei dem man sagen kann: Na selbstverständlich, wer will eine Diskriminierung von Behinderten? Also weg damit! Wer trotzdem diskriminiert, soll bestraft werden. – So wird es im Antrag auch verlangt.

Auf den zweiten Blick muss man sich natürlich die Frage stellen, ob es zulässig ist, dass jemand, der ein höheres Risiko hat, auch eine höhere Prämie zahlt. Bei privaten Versicherungen ist das momentan Grundprinzip. Ich denke, dass das nicht nur auf die Behinderten anzuwenden ist, es ist beispielsweise auch in der Krankenversicherung so: Wenn jemand einen Herzinfarkt hat und sich lebensversichern oder krankenver­sichern lassen will, wird er eine höhere Prämie zahlen müssen.

Wo beginnt demnach die Diskriminierung und wo endet sie? Bei einer Auto- oder einer Sachversicherung haben wir ein Bonus-Malus-System, also die am stärksten aus­geprägte Form. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass dieses Thema seriös, ordentlich aufgearbeitet wird und kann den Kolleginnen und Kollegen im Justiz­ausschuss nur empfehlen, in diesem Zusammenhang einen Dialog mit dem Versiche­rungsverband anzugehen.

Es gibt zu diesem Antrag keine Ablehnung der sozialdemokratischen Fraktion, sondern den Hinweis und die Bitte, dieses Thema auch unter den Aspekten zu sehen, die ich erwähnt habe, und sich zu fragen: Wo beginnt die Diskriminierung und wo endet sie? – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05

 


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