Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Barbara Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.05.27

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir hatten gestern eine Debatte zum EU-Reformvertrag. Ein wichtiger Aspekt bei diesem EU-Reformvertrag ist die Implementierung sozialer Bereiche sowie deren Weiterentwicklung. Gerade eine EU-Richtlinie bringt uns auch diese Weiterentwicklung im Behindertengleichstellungs­gesetz beziehungsweise Behinderteneinstellungsgesetz.

Es wurde schon von einigen Kolleginnen und Kollegen, vor allem von meinem Kollegen Franz-Joseph Huainigg darauf hingewiesen, dass es Verbesserungen im Bereich Mindestschadenersatz und bei Nichtbegründung von Dienstverhältnissen gibt. Ich möchte aber besonders hervorheben, dass es auch eine Verjährungsfristerhöhung von sechs Monaten auf ein Jahr gibt, wenn es um Belästigung geht. Diese Verlängerung ist mir besonders wichtig, weil ich weiß, dass man in einer solchen Situation verunsichert ist, nicht weiß, was man tun muss, und oft stützende Gespräche braucht, um sich überhaupt Klarheit darüber zu verschaffen, wie man weiter vorgehen möchte. Dieser Prozess braucht Zeit. Deswegen ist diese Fristverlängerung von großer Bedeutung.

Ebenso begrüße ich, dass bei Mehrfachdiskriminierungen klar darauf hingewiesen wird, dass die Schlichtungsstelle zuständig ist, denn gerade in diesem Schlichtungs­verfahren kann einiges aufgearbeitet werden. Die Mediation – als Mediatorin weiß ich, wovon ich spreche – ist nämlich ein Prozess, bei dem Beteiligte darin unterstützt werden sollen, ein bisschen in die Schuhe des anderen zu schlüpfen, also ein bisschen Verständnis für die Situation des anderen zu bekommen. Ich glaube, es ist für unsere Gesellschaft sehr, sehr wichtig, ein bisschen Verständnis füreinander zu entwickeln. Das ist dann ein Gewinn für unsere gesamte Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.07.36

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Bundes-Behindertengleichstel­lungsgesetz ist neben der Anerkennung der Gebärdensprache ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebenslagen gesetzt worden. Seit dem Jahr 2006 haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen und selbstbewusst ihr Recht einzufordern.

Schlichtungsverfahren und Mediation beim Bundessozialamt – dieses Instrument hat sich ausgezeichnet bewährt, meine Damen und Herren. Diese Schlichtung im Vorfeld einer Klage bei Gericht hat sich als effizientes Mittel für eine rasche Prüfung und eine Lösung herausgestellt. Auch wenn das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2006 im Bereich der Gleichstellung in der Arbeitswelt und im täglichen Leben wesentliche Verbesserungen gebracht hat, zeigen die Erfahrungen aus den beiden letzten Jahren, dass es dennoch notwendig ist, immer wieder Nachbesserungen durchzuführen.

Herr Bundesminister, wir haben eine Übergangsfrist von zehn Jahren, was Barriere­freiheit und so weiter betrifft, das heißt, wir haben noch acht Jahre Zeit. Es ist aber dennoch notwendig, dass bei den Gebäuden, bei den Infrastrukturmaßnahmen, bei den Verkehrsmitteln und so weiter laufend die Barrierefreiheit umgesetzt und ständig überprüft wird. Lücken im Behindertengleichstellungsgesetz müssen meiner Meinung


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite