Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 93

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nach so schnell wie möglich weiterentwickelt und geschlossen werden. Sämtliche Dinge, die mit heutigem Tag eine Verbesserung in diesem Bereich bewirken, sind meiner Meinung nach zu begrüßen.

Ich begrüße die Klarstellung bei der Beurteilung, ob eine Diskriminierung oder eine Belästigung vorliegt, zusätzlich zum subjektiven Empfinden der betroffenen Personen. Ich begrüße auch die Erhöhung des Mindestschadenersatzes in Fällen von Dis­kriminierungen, die Erhöhung der Mindestschadenersatzsumme von derzeit 400 € auf 720 € sowie die Verlängerung der Verjährungsfrist.

Abschließend ist in diesem Bereich noch zu betonen, dass vor allem eine möglichst einfache Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, die sich diskriminiert fühlen, im Vordergrund stehen muss.

Zum Diskriminierungsschutz bei Auflösung von Dienstverhältnissen gibt es unter­schiedliche Auffassungen. Auch die Behindertenorganisationen sind oft unterschied­licher Meinung. Jemand, der einen Job hat, sagt: Lasst bitte den besonderen Kün­digungsschutz, er sollte noch ausgeweitet werden. Jene, die keinen Job haben und eine Arbeit suchen, sagen: Weicht bitte diesen besonderen Kündigungsschutz auf, dann kriegt man leichter Arbeit. – Hier scheiden sich die Geister auch bei den Betroffenen selbst.

Es ist aber meiner Meinung nach wichtig, daran weiter zu arbeiten und durch Bewusstseinsbildung diese Barrieren in den Köpfen der einzelnen Menschen, auch in den Unternehmen, abzubauen. Ich bin auch dafür, dass man, anstatt Bestrafungen anzuordnen, Anreize schafft, um mehr behinderte Menschen bei Betrieben unterzu­bringen.

Wenn man den Antrag des Kollegen Hofer von der FPÖ anschaut – da geht es um eine Änderung betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaf­fung von Kraftfahrzeugen –, so muss ich eines sagen: Man sollte grundsätzlich darüber sprechen, was und wie man in diesem Bereich gestaltet, da bin ich immer dafür. Es ist aber so, dass sich das System, das wir jetzt haben, irgendwie bewährt hat. (Abg. Haidlmayr: Es hat sich nicht bewährt!) – Frau Kollegin, Sie haben eine Meinung. Auch wenn Sie selbst eine Behinderung haben, haben Sie eine Meinung, aber andere haben eine andere Meinung.

Es gibt eine soziale Staffelung. Es ist nun einmal so, dass sich viele Leute – so habe ich das empfunden – oft nicht richtig auskennen. Die Anlaufstellen sind immer die Landesstellen des Bundessozialamtes, dort werden sie beraten. Ich glaube, dass sie dort ordentlich darüber beraten werden, was man bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges wie unterstützt. So sollte man das auch handhaben. (Beifall beim BZÖ.) Es ist sehr vielseitig. Es werden Leasing-Angebote gefördert, es werden Ge­brauchtwagen gefördert, wenn sie gewährleisten, dass sie noch fünf Jahre verkehrs­tauglich sind.

Was den Antrag des Kollegen Hofer zu privaten Versicherungen betrifft: Es ist uns allen bekannt, dass es hier ein Problem gibt, dass sich Versicherer oft weigern, Versicherungen im personellen Bereich von Menschen mit Behinderungen abzu­schließen, obwohl gemäß dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz niemand auf­grund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das gilt auch für diesen Bereich. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, darauf hinzuweisen.

Wir haben hier auch einen Vorschlag. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

 


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