Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 100

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Kollege Neugebauer (Abg. Neugebauer: Neubauer!) und Frau Abgeordnete Haidlmayr haben weiter gehende Forderungen und Wünsche angemerkt. Richtig ist, dass Unter­lassungsklage, auch Verbesserungen im Verfahrensrecht, Beweislastumkehr und Streit­wertbegrenzung interessante Vorschläge sind, die von Behindertenverbänden auch an das Sozialministerium herangetragen werden. Wir haben uns vorgenommen, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nach zwei Jahren seines Wirkens, also 2006 und 2007, im heurigen Jahr zu evaluieren. Diese Evaluierung ist eingeleitet, und wir werden auf Basis dieser Evaluierung die weiteren Verbesserungen überlegen und auch dem Hohen Haus zuleiten. Dabei sind die Vorschläge, die hier gemacht wurden, sicher auch Bestandteil dieser Überlegungen.

Kollege Dobnigg hat alles gesagt, was zum Bereich Rückerstattung von 20 Prozent des Kaufpreises von Kfz zu sagen ist. Die derzeitige Regelung – das zeigt auch die Inanspruchnahme der Vergünstigungen – ist eine sehr, sehr gute und soll beibehalten werden.

Verbessert werden kann die Beschäftigungssituation behinderter Menschen, ja, sie muss es werden, denn auch behinderte Menschen müssen deutlicher als bisher von der Erholung am Arbeitsmarkt profitieren.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir freuen uns gemeinsam, dass die Beschäftigungssituation für unsere jungen Mitbürger und Mitbürgerinnen durch das Jugendbeschäftigungspaket, das wir dem Hohen Haus mit Ministerratsbeschluss zulei­ten werden, deutlich verbessert werden wird.

Wir freuen uns gemeinsam, dass auch die Arbeitsmarktsituation älterer Menschen sich in den letzten Monaten verbessert hat. Wir freuen uns, dass wir auf dem Weg zur Vollbeschäftigung sind – über die nächsten Monate – und wir diesen Weg erfolgreich weiter beschreiten können. Die Verbesserung der Beschäftigungssituation von Men­schen mit besonderen Bedürfnissen, von behinderten Menschen, ist leider in den letzten Monaten eine viel zähere gewesen. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Erst seit Dezember 2007 dreht sich hier der Arbeitsmarkt um und geht die Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen leicht und zögerlich zurück. Das war für uns die Motivation, mit der „Aktion 500“ zusätzliche Mittel zur Behindertenmilliarde zur Beschäftigungs­offen­sive einzusetzen. Langsam greift das mit über 800 Förderfällen.

Wir müssen noch viel tun, gemeinsam in der Regierung, um diesen positiven Trend der Beschäftigungssituation auch für Menschen mit Behinderung zu festigen und zu dynamisieren. Dabei spielen sicher Anreize für Unternehmen eine große Rolle. Und wenn Frau Kollegin Mikesch darauf hingewiesen hat, dass es sehr, sehr viele Unter­nehmen gibt, die ohne Einstellungsverpflichtung behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance geben, so sollten wir auch hier nicht nur Danke sagen zu diesen Unternehmen – das ist wichtig und notwendig –, sondern uns auch materielle Anreize überlegen und diese einsetzen. Eine Arbeitsgruppe in meinem Haus prüft das gerade.

Wir sollten aber auch nicht übersehen, dass etwa die Hälfte der Unternehmen, die ein­stellungspflichtig sind, ihrer Einstellungspflicht nicht nachkommen und dass wir auch überlegen müssen, wie wir denn bei Unternehmen, die ihrer Einstellungspflicht in besonderem Ausmaß nicht nachkommen, vielleicht die Schwelle der Ausgleichstaxe ein bisschen höher legen, um damit mehr als bisher auch für kleine und mittlere Unter­nehmen Anreize zu schaffen. (Abg. Haidlmayr: Genau, da muss man Druck machen!)

Die deutsche Bundesregierung hat hier das Modell einer progressiven Ausgleichstaxe geschaffen, Kollege Neubauer hat darauf auch hingewiesen. Das ist eine Form, die wir prüfen. Das wird derzeit in der Arbeitsgruppe evaluiert, und es ist im Regierungs­pro­gramm auch verankert, eine derartige Prüfung durchzuführen. Ich bin auf das Ergebnis


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