Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 101

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gespannt und werde gegebenenfalls auch dem Parlament eine entsprechende Initiative zuleiten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, zum Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung, der von der Frau Abgeordneten Mikesch auch hier mit der Formulierung, er sollte präziser geregelt werden, in die Diskussion eingebracht wird: Ich denke, wir sind uns einig, dass wir hier ein sehr heikles Feld betreten. Richtig ist, auch nach meiner langjährigen Erfahrung als Geschäftsführer im Arbeitsmarktservice, dass für neu einzustellende behinderte Menschen der Kündigungsschutz oder Ängste über den Kündigungsschutz, seien sie berechtigt oder unberechtigt, eine Barriere darstellen können. Aber für behinderte Menschen, die in Beschäftigung sind, ist der Kündi­gungs­schutz ein ganz wichtiges Mittel, dass sie nicht die ersten Opfer von Kündigungswellen werden (Abg. Haidlmayr: Genau! Das glaube ich auch!), wenn der Wind in Wirtschaft und Arbeitsmarkt ein bisschen rauer ist und die Leistungsfähigkeit noch stärker im Mittelpunkt des betrieblichen Kalküls steht, als das ohnehin täglich der Fall ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir sollten uns diesen Fragen also mit aller Behutsamkeit widmen, und ich denke, dass wir mit dem gemeinsamen Projekt der Regierungsparteien, Disability Flexicurity, hier einen Ansatz geschaffen haben, um über gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung den Spielraum zu vergrößern und positive Überlegungen auch in die Praxis umzusetzen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre erwartete breite Zustimmung zu diesen beiden vorgelegten Gesetzentwürfen. Es ist erneut ein deut­liches Signal des Hohen Hauses, dass, wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderung geht, alle politischen Parteien zusammenwirken, weil es gilt, ein gemein­sames Anliegen gemeinsam zu verteidigen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 477 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über diesen Zusatzantrag und dann über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag einge­bracht, der die Einfügung einer neuen Ziffer 11 in Artikel 1 und die sich daraus erge­benden Änderungen der Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.

Wer für diesen Zusatzantrag eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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