Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 106

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nicht weiterkommen. Ich weiß, dass das Ihrer Weltsicht nicht entspricht, aber es funktioniert nun einmal so.

Jetzt ganz kurz noch zu den anderen Anträgen. Wenn man diese querliest, hat man fast ein wenig den Eindruck, als wollten die Antragsteller damit suggerieren, dass in der Vergangenheit die Republik Österreich nach 1945, was die Opfer des National­sozialismus beziehungsweise die Unterstützung derer betrifft, die im Widerstand tätig waren, sozusagen nichts getan hätte, den Kopf in den Sand gesteckt und die Hände in den Schoß gelegt hätte. – Dem ist ja nicht so: In der Vergangenheit ist unglaublich viel an Leistungen in diesem Bereich erbracht worden. Ich erinnere Sie beispielsweise nur an den Entschädigungsfonds, ich erinnere Sie weiters an den Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus sowie an das Opferfürsorgegesetz.

Was wir uns dazu vorstellen – und ich glaube, da könnten wir durchaus einen Konsens finden –, ist, diese vorgeschlagene Einmalzahlung einfach auf eine breitere Basis zu stellen und zu sagen: Opfer waren auch andere!; keine Frage. Was die „Trüm­merfrauen“ anlangt, haben wir ja schon einmal einen Schritt in diese Richtung gesetzt. Sie werden doch sicherlich nicht sagen, dass das alle hochgradige Nationalsozialisten waren; oder ist das Ihre Ansicht?

Es gibt doch sehr, sehr viele Leute, die sehr viel Leid in diesem Krieg erlitten haben, etwa dadurch, dass sie Verwandte verloren haben, dadurch, dass sie ausgebombt wurden, dass sie Heimat und Eigentum verloren haben. Auch diese Menschen gibt es, aber die fielen nicht unter diese Einmalförderung in der Form, wie sie vorgeschlagen ist, weil da eben der Bezieherkreis reduziert ist.

Ich schlage Ihnen daher vor: Erweitern wir doch den Bezieherkreis, und nehmen wir auch jene Opfer, die in der Nachkriegszeit Großes geleistet haben, so zum Beispiel zum Wiederaufbau der demokratischen Strukturen unserer Republik beigetragen haben, mit hinein!

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Erinnerungszuwendung für Angehörige der Aufbaugeneration

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für die zur Aufbaugeneration zählenden Personen eine angemessene, regelmäßige finanzielle Zuwendung vorsieht.“

*****

Das wäre ein Schritt, zu sagen: Machen wir das auf, verbreitern wir das! Da sind wir dann nicht kontraproduktiv unterwegs, wie Sie das in manchen Bereichen sind, son­dern dann sind wir produktiv unterwegs und handeln nicht in der Vergangenheit mora­lisch – was ohnehin nicht geht –, sondern zukunftsweisend. (Beifall bei der FPÖ.)

13.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Ent­schließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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