Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 111

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lungsmodus ist nämlich so, dass alle, die nicht zu einer bestimmten Gruppe gehören, einen Antrag stellen müssen. Das sind 80- bis 100-jährige Menschen, in dieser Alters­spanne bewegen sich die Betreffenden. Die lesen nicht jeden Tag die Zeitung, verfolgen vermutlich auch nicht jede Parlamentsdebatte – wie denn auch? – von oben von der Tribüne. Also wie soll das gehen?

Das trifft aber nicht auf alle zu. Wir haben gerade in den letzten Jahren die Schwie­rigkeit gehabt, unter uns zu definieren, wer noch zu dieser Gruppe gehören soll. Gott sei Dank sind Deserteure auch dazugekommen. Ein größeres Problem haben wir, haben Sie schon mit den im Nationalsozialismus als asozial Verurteilten. Es gab auch Probleme mit den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus. Gott sei Dank sind die jetzt auch von dieser Regelung erfasst, aber es ist nicht wirklich so, dass man diesen Opfergruppen in den letzten Jahren die nötige Anerkennung und auch den nötigen Respekt gewährt hätte.

Deshalb sagen wir erstens: amtswegig, zweitens: nicht 1 000 €, sondern 5 000 €, und drittens, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist nicht Schluss. Diese Debatte zeigt mir zumindest, dass wir noch immer das Problem haben: Wie versteht sich Österreich? Wo siedelt sich Österreich an? Haben wir wirklich etwas mit den ver­brecherischen Organisationen des Nationalsozialismus zu tun? Sind wir wirklich der Meinung, dass jemand, der in der SS, in der Gestapo tätig war, auch wenn er keine persönliche Schuld gehabt hat, für diese Zeit eine Rente von der Republik Österreich erhalten soll? – Nein! Ich glaube, über diesen Punkt muss noch weiterdiskutiert wer­den.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Sozialausschusses über den Antrag Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deut­schen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (XXIII. GP, 465 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (506 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage „Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Op­fer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird“ (465 d.B., XXIII. GP) in der Fassung des Ausschussberichts (506 d.B., XXIII. GP) wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Jede Person gemäß Abs. 1 hat Anspruch auf eine Zuwendung von 5.000 €. Sie ist eine höchstpersönliche Leistung.“

2. § 2 Abs. 1 lautet:

 


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