Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 110

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solche Fälle. Es hat sie in Ex-Jugoslawien gegeben, wo österreichische Söldner tätig waren. Aber niemand käme auf die Idee, zu sagen ... (Abg. Amon: Aber die Nigerianer sind nicht in Österreich einmarschiert! Entschuldigen Sie, das können Sie ja nicht vergleichen!) – Die Nigerianer sind nicht in Österreich einmarschiert, aber denken Sie doch Ihr Argument zu Ende. Deswegen, weil die Deutschen beziehungsweise einige Österreicher unter den Deutschen als Gestapo-Menschen in Österreich einmarschiert sind, sollen wir ihnen eine Rente zahlen? – Das ist Ihre Argumentation, und das ist doch völlig abstrus, Herr Kollege Amon! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der Punkt, auf den es gebracht werden muss. Es geht hier nicht um die Moral, die Kollege Kickl in erster Linie apostrophiert hat. Schön, wenn Sie Herder zitieren, schön, wenn Sie die Deutsche Romantik auch verherrlichen – ist mir alles recht –, nur: Der Punkt ist, die Moral steht zunächst einmal nicht im Mittelpunkt unserer Erörterungen. Es geht hier darum: Was ist Österreich hier und heute?

Ich kenne niemanden, der mir plausibel erklären könnte: Ja, wenn ein Österreicher als Nazi für die Gestapo, für die SS tätig war, betrachten wir ihn renten- und pensions­rechtlich während dieser Zeit als Österreicher. – Das ist die Absurdität, die Sie uns verklickern wollen. Und da bringe ich dann schon auch die Moral herein, und damit komme ich wieder zurück zur Erinnerungszuwendung.

Wenn Sie beziehungsweise Ihre Partei in der FPÖ-Amstetten fragen, um welche Per­sonen es sich denn da handelt, die mit der Erinnerungszuwendung bedacht werden sollen, und wenn dann in einem Beitrag der FPÖ-Amstetten – den ich jetzt aus Zeitmangel nicht vorlesen kann; im Ausschuss habe ich das gemacht – de facto behauptet wird, dass es sich bei diesen Personen, die jetzt eine Erinnerungs­zuwen­dung erhalten, ist gleich, die Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus waren, ist gleich, die Opfer des Nationalsozialismus waren, um Personen handelt, die sich im Ständestaat bequem eingerichtet haben, dann ist das eine Impertinenz son­dergleichen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen! Es täte Ihnen gut, sich von diesem Beitrag zu distanzieren und zu sagen: Damit haben wir nichts am Hut! Aber offensichtlich haben Ihre schwülstigen Ausführungen, Herr Kollege Kickl, nur eine Funktion gehabt: all das zuzudecken.

Natürlich geht es darum, wie wir mit den Opfern des Nationalsozialismus umgehen, wie wir mit den Widerstandskämpfern umgehen. Ich kann Sie nur daran erinnern – ich bewege mich auch in der Geschichte, aber nicht mit Herder, sondern in der Nach­kriegsgeschichte –: Es ist darum gegangen, die Sache in die Länge zu ziehen. Es heißt nämlich – und damit komme ich zu einem ganz aktuellen Thema, weil wir natürlich auch eine Änderung dieses Antrages vorhaben – in den Finanziellen Erläuterungen zum Hauptantrag zur Erinnerungszuwendung: „Es kann mit rund 3 300 Auszahlungen gerechnet werden, wofür 3,3 Mio. € benötigt werden. Diese können aus dem zu erwartenden Minderaufwand beim Ansatz 1/15767 bedeckt werden.“

Hier geht es nicht darum, dass die Republik irgendeine zusätzliche Leistung erbringen will – das wäre schön –, sondern hier geht es darum, dass man sagt: Die sterben weg, wir müssen weniger für die Kriegsopfer, für die Opferfürsorgerenten zahlen, und von dem vielen Weniger, das wir zahlen müssen, geben wir einen Teil als Erinnerungs­zuwendung an die, die überlebt haben. – Auch gut, aber auf die Schulter zu klopfen braucht man sich angesichts der Realität und des Umgangs, den diese Republik über die Jahrzehnte mit diesen Gruppen geübt hat, nicht – wirklich nicht! Punkt eins.

Punkt zwei: Wir wollen eine Abänderung des Antrages nicht nur, was die Höhe betrifft, von 1 000 € auf 5 000 €, sondern wir wollen auch den Auszahlungsmodus ändern. Denn, Herr Bundesminister, es beruhigt mich nicht, dass Sie im Ausschuss erklärt haben, die Opferverbände haben nichts gegen den Auszahlungsmodus. Der Auszah-


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