Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 113

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„(1) Die Zuwendungen sind durch den Bundesminister für Soziales und Kon­sumentenschutz von Amts wegen zu gewähren.“

3. § 2 Abs. 2 erster Satz lautet

„Anspruchsberechtigte, die keine Zuwendung erhalten haben, weil ihr Anspruch der Behörde nicht bekannt war, können ihren Anspruch innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anmelden.“

Begründung

Das vorliegende Gesetz lehnt sich im Kern an das im Jahr 2005 beschlossene Gesetz mit gleicher Zielsetzung an. Die begünstigte Personengruppe wird lediglich um Personen, deren Daten dem Nationalfonds bekannt sind, ergänzt. Es ist daher davon auszugehen, dass es der Republik ohne überschießendem Aufwand möglich ist, den etwa 3300 bekannten Anspruchsberechtigten die Zuwendung von Amts wegen zukommen zu lassen. Eine derartige Vorgehensweise bringt auch zum Ausdruck, dass der Republik bewusst ist, welche Personengruppen Widerstand gegen den National­sozialismus geleistet haben bzw. von dessen Terrorregime in besonderer Weise verfolgt wurde.

Das Anmeldeverfahren soll für Ausnahmefälle bestehen bleiben.

Die Höhe der Zuwendung wird verfünffacht. Die Kosten erhöhen sich auf ca. € 16,5 Mio.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.11.26

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte feststellen, dass das offizielle Öster­reich – und ich glaube, das Parlament ist ein ganz wichtiger Teil dieses offiziellen Österreichs – in der Vergangenheit nie gleichgültig gegenüber den Opfern des NS-Regimes gewesen ist, nie gleichgültig gewesen ist gegenüber jenen politisch Verfolgten, die großes Leid in einem unmenschlichen System, in einem unmensch­lichen Regime erfahren mussten, und in diesem Bereich auch in Zukunft eine besondere Haltung und eine besondere Wertschätzung einnehmen wird.

Wir waren und sind aber auch nie gleichgültig gewesen gegenüber jenen, die als Kriegsgefangene nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ebenfalls noch großes Leid erfahren mussten. Wir waren und sind nicht gleichgültig gegenüber den Witwen jener Männer, die als schwer Kriegsgeschädigte nach Hause gekommen sind, und wir waren und sind auch nie gleichgültig gewesen gegenüber jenen Frauen, die sich nach 1945 intensiv am Wiederaufbau dieses freien und demokratischen Österreichs beteiligt haben.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich in vielfältiger Weise gezeigt und zeigt sich bis zum heutigen Zeitpunkt einerseits in der Würdigung, in der Wert­schätzung und im Respekt gegenüber jenen, die für Freiheit und Demokratie gekämpft haben, gegenüber jenen, die im Krieg unsägliches Leid erlitten haben. Das zeigt sich aber auch dort, wo wir Schritte gesetzt haben, damit diese Menschen, die heute in einem sehr hohen Alter ihren Lebensabend verbringen, bestmögliche Sicherheiten haben: durch Rentenansprüche, durch Pflegegeld, durch Kriegsgefangenenentschädi-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite