Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 114

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gung und auch durch die verschiedenen einmaligen Ehrengaben beziehungsweise Zuwendungen – natürlich auch im Wissen, dass man mit Geld erlittenes Leid nie abgelten kann. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist viel getan worden. Das wird gerade im Opferfürsorgegesetz sichtbar. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei einem meiner Vorgänger als Sozialminister, nämlich bei Herbert Haupt, bedanken, der sehr sensibel, sehr bedächtig, aber auch mit großer Weitsicht die Weichen richtig ge­stellt hat, damit diese Dinge verbessert werden konnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs hat es unter anderem eine Erinnerungszuwendung für Opfer der politi­schen Verfolgung und deren Hinterbliebene gegeben. Diese soll es auch im heurigen Jahr geben, und das BZÖ wird dem selbstverständlich zustimmen.

Wir haben aber in der vorigen Regierung – und darauf habe ich als damalig Verant­wortliche im Sozialministerium sehr großen Wert gelegt – auch erstmals jenen Frauen, die Österreich aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges mit aufgebaut haben, eine finanzielle Anerkennung als wirklich kleines Dankeschön dieser Republik gegeben. (Beifall beim BZÖ.)

Es waren fast 50 000 Frauen, die das in Anspruch nehmen konnten, weil sie unter schwersten Bedingungen mit den Grundstein dafür gelegt haben, dass wir heute in Wohlstand, in Freiheit und in Sicherheit leben können.

Wir vom BZÖ sind der Meinung, dass diesen Frauen diese Zuwendung auch im heurigen Jahr zuerkannt werden soll, und bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend Gewährung einer einmaligen Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich zusätzlich zur einmaligen Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene auch eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wie­deraufbau der Republik Österreich zu gewähren.“

*****

Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger; 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.16.16

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wie alle bisherigen Redner bereits ausgeführt haben, befasst sich der zur Debatte stehende Antrag 555/A mit einer wirklich sehr heiklen Thematik. Es geht dabei nicht nur um die kritische Auseinandersetzung mit jenen Ereignissen, die einerseits 1938 zum „Anschluß“ und in weiterer Folge, muss man sagen, zum Auslöschen Österreichs


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