Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 157

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.49.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! So trocken diese Materie auch klingt, so wesentlich ist sie doch für die Standortpolitik, für den Standort Österreich. Es geht hier um den Kapitalmarkt im weitesten Sinn.

Wenn wir uns die vorhin besprochene Thematik der Internet-Abzocke vor Augen halten oder auch die Entwicklung etwa im Zusammenhang mit der Meinl Bank in den letzten Monaten, wo Kleinaktionäre, Anleger abgezockt werden, dann wissen wir, wie wichtig es ist, hier entsprechend vorzugehen und Maßnahmen zu setzen.

Letzteres Problem wird sicherlich nicht durch die heutige Gesetzesänderung gelöst werden können. Ich glaube, da werden wir uns noch das eine oder andere zusätzlich überlegen müssen.

Im gegenständlichen Projekt geht es jedenfalls darum, dass die Abschlussprüfung, also damit die Kontrolle, die externe Kontrolle in den Unternehmen verbessert wird. Es sollen einerseits die Abschlussprüfer auch die Einzelabschlüsse, also das heißt eine gesamte, konzerndurchdringende Prüfung durchführen. – Wir hatten ja in der Ver­gangenheit auch schon öfter die Diskussionen, ob es sinnvoll ist, dass man die Prüferteams nach einigen Jahren rotieren lässt, weil ja die Geschäftsführung, das Unternehmen mit den jeweils sie Überprüfenden natürlich über die Jahre eine gewisse Vertrauensbasis aufbaut, die auf der einen Seite sinnvoll ist, weil der Prüfer das Unternehmen dann besser versteht, auf der anderen Seite aber natürlich auch zu gewissen Hemmungen führen kann, Dinge, die nicht so in Ordnung sind, vielleicht dann auch in dieser Offenheit darzulegen. Tatsache ist, dass wir uns damals für die interne Rotation entschieden haben; es gibt nur einen Fall, nämlich Italien, wo es die externe Rotation gibt, die sich aber nicht wirklich bewährt hat.

Es soll zukünftig jedenfalls so sein, dass die „Netzwerke“ – unter Anführungszeichen –, also all jene, die im Einflussbereich, im Freundesbereich, im Bekanntenbereich, beruf­lich wie auch außerberuflich, stehen, nicht mehr mit der Abschlussprüfung und mit anderen Tätigkeiten im Konzern betraut werden dürfen. Diese Mitglieder des „Netz­werkes“ sind sohin zukünftig ausgeschlossen. Es soll ein Prüfer jedenfalls auch zwei Jahre nach der Beendigung seiner Tätigkeit in dem jeweiligen Unternehmen keine leitende Funktion, leitende Stelle übernehmen. Und es sollen die neuen Prüfungs­standards, die derzeit in der Europäischen Kommission verhandelt werden – das sind internationale Prüfungsstandards –, automatisch mit der dortigen Beschlussfassung auch in das österreichische Recht implementiert werden.

Die Bestellung der Abschlussprüfer soll zukünftig durch den Aufsichtsrat erfolgen, und es sollen auch die Verträge mit den Abschlussprüfern jetzt im Aufsichtsrat diskutiert und erstellt und verhandelt werden.

Ganz wichtig ist der Prüfungsausschuss, der für börsennotierte Unternehmen besteht – ein Aufsichtsratsausschuss –: Dieser soll sicherstellen, dass in Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern das interne Controlling funktioniert – internes Controlling; das IKS ist ja an sich gesetzlich vorgesehen –, sodass man hier die bestmögliche Durchdringung, Transparenz für dieses Unit gewährleistet und damit auch jegliche Missstände bereits in den Anfängen verhindert. Und das war ja eigentlich auch der Anlass dieses Gesetzes: zunächst in den USA, dann in Europa die zahlreichen Skandale, die hier zu verzeichnen waren.

 


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