Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 172

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Republik soll sich freuen, weil sie eine Menge Arbeit und Archivarbeiten wieder loswird. Wir Freiheitlichen stimmen zu.

Ich möchte nur noch zur Bezeichnung der Kammern durch die Erstrednerin unter diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen: Es gibt in Österreich weder eine Kammer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte noch eine Kammer der Notarinnen und Notare. Es gibt schlicht und einfach die Rechtsanwaltskammer und die Notariats­kammer. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: War Ihnen das jetzt so wichtig?)

17.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.39.35

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Werte Zuseher, die noch hier auf der Galerie sind! Auch bei diesem Tagesordnungspunkt wurde zur Regierungsvorlage, die uns heute hier präsentiert wird und die zur Abstimmung gelangt, schon alles gesagt.

Das BZÖ begrüßt diese Regierungsvorlage (Abg. Öllinger: Leider ohne Publikum!), da es tatsächlich eine Notwendigkeit der flexibleren Gestaltung dieses Instruments der freiwilligen Feilbietung gibt. Man sieht, dass es letztes Jahr, wie wir gehört haben, nur zehn Fälle gegeben hat, und diese über ein Gericht abzuwickeln ist natürlich alles andere als flexibel.

Somit liegt uns hier eine Regierungsvorlage vor, die – man staunt, wenn man sich das wirklich durch den Kopf gehen lässt! – nur Gewinner hat: auf der einen Seite werden die Gerichte entlastet, auf der anderen Seite können die Notare und Rechtsanwälte ihre Kompetenz in diesem Bereich beweisen, und zu guter Letzt, und das ist das Wichtigste, hat der Bürger auch eine wesentlich wirtschaftlichere und effizientere Erle­digung seiner Anliegen zu erwarten.

In diesem Sinne wird das BZÖ die Zustimmung dazu erteilen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.40.52

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Justizminis­terin! Geschätzte Kollegen! Ich freue mich heute besonders, dass wir dieses Gesetz beschließen können, zumal einstimmig. Es ist, und die Frau Justizministerin weiß es, seit Langem eines meiner Anliegen, dass wir auch im Hinblick auf die Feilbietung von Liegenschaften endlich europafähig werden und das bisherige anachronistische Verfahren ins Museum zu schicken vermögen.

Die Vorteile sind sehr schnell zusammengefasst: Mit diesem Gesetz ist künftig für die Versteigerung von Liegenschaften über private Auktionshäuser nicht nur die größt­mögliche Publizität gewährleistet, sondern es ist damit ein sehr weiter Interessenten­kreis durch professionelles Marketing erschließbar.

Es ist ein Verfahren, das marktgerechte Preisbildung ermöglicht, es ist ein klassisches Forum, in dem die Interessen von Anbietern und Käufern gleichermaßen vertreten sind, und letztlich garantiert die fachkundige und seriöse Abwicklung durch die Koope­ration von Liegenschaftsexperten, Notaren und Anwälten, dass auch ein ausreichender Konsumentenschutz gewährleistet wird.

 


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