Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 92

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Wochen sehr intensive Diskussionen über mögliche und notwendige Schritte in diese Richtung. Ich möchte jetzt nur einige dieser Maßnahmen anführen und das wieder­holen, weil diese, wie ich meine, doch sehr wesentlich sind.

Auf der einen Seite sind – das halte ich nach wie vor für richtig und wichtig – höhere Strafen für bestimmte Sexualstrafdelikte nicht nur zu überlegen, sondern ganz konkret umzusetzen. Gerade dieser furchtbare Anlassfall der letzten Tage hat uns ja gezeigt: Wenn bei einer Vergewaltigung – ohnehin schon fürchterlich genug – das Opfer auch noch zu Tode kommt, dann gibt es dafür, völlig zu Recht, lebenslange Freiheitsstrafe als Strafdrohung. Wenn jemand aber, wie in diesem Falle eben, über 24 Jahre lang Opfer vielfach, in diesem Fall wahrscheinlich zig- und hundertfach missbraucht, diese 24 Jahre lang einsperrt, wegsperrt, dann sind 15 Jahre Freiheitsentzug die Höchst­strafe. Ich meine, auch dafür wäre lebenslange Haft als Strafdrohung durchaus gerechtfertigt.

Wir haben ja heute schon gehört, dass es auch darum geht, Tilgungsfristen zu verlängern beziehungsweise abzuschaffen, eine Sexualstraftäter-Datei einzurichten und Vertretern verschiedener Berufsgruppen Einsicht in diese Datei zu ermöglichen: eben im Sinne des Schutzes der Opfer.

Einige Maßnahmen wurden heute von der Frau Justizministerin dankenswerterweise schon angekündigt, andere Maßnahmen sind noch notwendig. Um hier auch den Nachdruck dieses Hauses, des Parlaments, entsprechend zu zeigen, darf ich in diesem Sinne, nämlich hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen, folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, alle geeignet scheinenden legislativen Schritte zu unternehmen, um Missbrauchsfällen effizient vorbeugen zu können.

In diesem Sinn wird insbesondere sicherzustellen sein, dass

die Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten durch den Richter verlängert werden kann. Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist verlängert werden. Bei schweren Sexualdelikten soll die Tilgung schließlich gänzlich ausgeschlossen werden.“

(Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

„ein weiteres Element zum Schutz von Kindern Berufsverbote sein sollen, die prinzipiell durch den Richter verhängt werden sollen. In schweren Fällen ist eine verpflichtende Verhängung des Berufsverbotes ohne Ermessensspielraum für den Richter vorge­sehen.

es zu einer raschen Verwirklichung der Sexualstraftäterdatei für Exekutive und Justiz und andere öffentliche Institutionen wie beispielsweise die Jugendwohlfahrt kommt.

es nach Abschluss der Evaluierung der tatsächlich ausgemessenen Strafen – gemes­sen am verfügbaren Strafrahmen – zu einer Diskussion über die Verschärfung der Strafdrohungen im Bereich des Sexualstrafrechts kommt.“

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Meine Damen und Herren! Ich meine ...

12.21

 


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