Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 91

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bei denen von Mal zu Mal ein Toppen, eine weitere Steigerung von Gewalt angestrebt wird. Wenn es im Handel Spiele für Kinder gibt, in denen das – wenn auch virtuelle – Töten von Personen mehr oder weniger als „Lösung“ dargestellt wird, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass es insgesamt zu einer Brutalisierung der Gesellschaft kommt, etwas, was ja niemand haben will. Damit ist also meiner Überzeugung nach ebenfalls verantwortungsvoll umzugehen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glocken­zeichen.)

Ich glaube, die Botschaft heute hier sollte sein: Wenn wir das gemeinsam machen, dann ist Gewalt bekämpfbar. Wir müssen das nur alle wollen und müssen es nur alle tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.15.20

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin Berger! Werter Herr Bundesminister Platter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweifellos sind alle hier – das zeigt, glaube ich, auch die Betroffenheit in dieser Debatte – geradezu sprachlos angesichts der fürchterlichen Taten des Josef F., Taten, die wir täglich in immer neuen und immer grauenvolleren Details mitgeteilt bekommen. Ich glaube, wir stellen uns auch alle immer wieder die gleichen Fragen: Wie kann überhaupt ein Mensch zu solch grauenvollen Handlungen fähig sein? Wie kann ein Mensch seiner eigenen Tochter über Jahrzehnte all das antun? Was geht in einem solchen Menschen über so viele Jahre, über einen so langen Zeitraum vor? Und natürlich auch die Fragen: Wie konnte so etwas passieren? Warum ist so lange Zeit niemandem etwas aufgefallen?

Ebenso ist die Frage zu stellen – und das ist für uns hier im Hohen Haus von beson­derer Relevanz –: Wie kann man solch fürchterliche Verbrechen zumindest in Zukunft weitestgehend verhindern? Ich glaube, gerade mit dieser Frage müssen wir uns noch intensiver und auch mit entsprechender Zügigkeit beschäftigen.

Klar gesagt sei nochmals – das wurde ja heute hier schon einige Male betont –: hundertprozentige Sicherheit kann es da nicht geben; Verbrechen, gerade, wenn sie mit einer solchen Präzision, mit einer solchen Perfidie wie in diesem Falle ausgeübt werden, werden auch in Zukunft mit den besten gesetzlichen und behördlichen Maß­nahmen nicht vollständig verhindert werden können. Was wir allerdings tun können und was, wie ich meine, auch gerade unsere Verpflichtung, unsere Verantwortung als Gesetzgeber ist, ist, rasch Maßnahmen zu überlegen, und zwar nicht nur darüber nachzudenken, sondern diese zügig und rasch umzusetzen, Maßnahmen, die eine möglichst große Hürde bilden und die die potentiellen Opfer, die ja überwiegend die Schwächsten unserer Gesellschaft sind, nämlich Frauen und Kinder, weitestgehend vor solch fürchterlichen Taten schützen.

Das, meine Damen und Herren, war auch der Grund, warum wir hier im Hohen Haus bereits am 22. März vorigen Jahres einen Entschließungsantrag angenommen haben, mit einer sehr großen Mehrheit, in dem wir die Frau Bundesministerin für Justiz ersucht haben, die Strafen im Bereich der Sexualstrafdelikte zu evaluieren, und in dem auch ganz klar das Ziel des Hohen Hauses formuliert wurde, dass es Strafverschärfungen geben, dass eine Rückfallvermeidung in den Fokus rücken soll und dass auch Berufsverbote für solche Täter angedacht werden sollen.

Genau aus diesem Grund, weil uns das wichtig ist und weil wir die Verantwortung haben, Maßnahmen, die möglich sind, auch zu setzen, gab es ja in den letzten


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