Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 114

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seiner Erziehungsberechtigten sowie die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tataus­gleichs und der Vorschreibung gemeinnütziger Arbeit schaffen, um Kindern deutlich zu machen, dass die Gesellschaft auch bei strafbaren Handlungen von Kindern bereit ist, das gesetzliche Wertesystem zu vermitteln und durchzusetzen und

3. verbesserte Möglichkeiten schaffen, um straffällige Jugendliche in qualifizierten Pflegefamilien nach dem Beispiel der deutschen Sozialpädagogin Petra Peterich unterzubringen, zu sozialisieren und Verhaltensweisen zu vermitteln, die einen verant­wortlichen zwischenmenschlichen Umgang ermöglichen sowie die Konsequenzen von Handlungsweisen aufzeigen.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Strafschärfung für Sexualstraftäter und Kinderschänder

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

1. für die Begehung aller Arten von Straftaten an einem Kind einen besonderen, höhe­ren Strafrahmen festlegt,

2. für sämtliche Sexualstraftaten eine erhebliche Anhebung des Strafrahmens vorsieht,

3. für Sexualstraftäter die bedingte Haftentlassung ausschließt und

4. für Sexualstraftäter und insbesondere Kinderschänder effektive und erforderlichen­falls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vor­sieht.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend regelmäßige Untersuchungen von Kindern

Dieser Entschließungsantrag wird gerade im Hinblick auf die Tatsache eingebracht, dass gewalttätige Eltern erfahrungsgemäß sehr oft den Wohnsitz und den Hausarzt wechseln, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden können. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum sechsten Lebensjahr, also zum Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Um dem entgegenzuwirken ist die Einführung eines wirk­samen Kontrollinstruments in Österreich notwendig. In diesem Sinne stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärzt­lichen Untersuchung ihrer Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden –


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