Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 122

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der Gefährdung von Kindern durch Gewalt aufzuerlegen und eine einheitliche Vor­gangsweise bei Meldungen an das Jugendamt diese Problematik betreffend sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern einzuführen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Schaffung einer bundesweiten Vernetzung und Koordinierung der Jugendwohlfahrts­behörden der Länder vorsehen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen der Gefährdung von Kindern durch Gewalt auferlegen sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern vorsehen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewalt­schutzrechts und Opferschutzes, betreffend Verjährungsfristen bei Verbrechen an Kindern und Jugendlichen

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Bereits im letzten Jahr hat das BZÖ in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugend­amt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Weiters darf die Verjährung von Straftaten an Kindern erst mit deren Volljährigkeit beginnen, da diese frei sein müssen in der Entscheidung eine Strafverfolgung zu verlangen und nicht mit einer Verjährung der Delikte konfrontiert sein dürfen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes-vorschlag zu übermitteln, der das Ende der Verjährung von allen Straftaten


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