Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 138

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14.23.48

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Tagesordnungspunkt 2 hat mit dem vorangegangenen insofern zu tun, als es sich hiebei um ein Gesetz handelt, das die Professionalisierung der pädagogischen Berufe vorantreiben soll – etwas, das sicherlich auch den Kindern zugute kommt, wenn nämlich Lehrerinnen und Lehrer oder KindergärtnerInnen oder Jugendbetreuer in ihrer Ausbildung höherwertige Angebote und weitere Angebote bekommen.

Hartmut von Hentig hat diese Aufgabe in einem ganz kurzen Satz zusammengefasst: „Die Menschen stärken, die Sachen klären.“

Ich glaube, viel besser kann man nicht formulieren, was „Schule“ bedeuten soll.

Mit dem Hochschulstudien-Berechtigungsgesetz setzen wir in Österreich eine relativ lange Tradition fort. Mit dem so genannten Fischer-Erlass 1945 – damals Staatssekre­tär im Unterrichtsministerium – hat man in Österreich erstmals die Möglichkeit ein­geführt, auch ohne Matura studieren zu können. Das ist dann eine Zeit lang in Ver­gessenheit geraten; es gab nur ganz wenige, die diese Möglichkeit genutzt haben. Dann ist diese Berufsreifeprüfung reaktiviert worden, durch eine Studienberechtigungs­prüfung erweitert worden, und heute geht es darum, den Zugang zu den Päda­gogischen Hochschulen auch ohne Matura zu ermöglichen, um eben mit entsprechen­den Vorkenntnissen, die man sich im Beruf oder anderweitig hat erwerben müssen, und einer Reihe von Prüfungen, im Maximalfall fünf Prüfungen, durch ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Lehrerin oder Lehrer zu werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang zu den Vorschlägen, die Sie, Frau Bundes­minis­terin, darüber hinaus in letzter Zeit gemacht haben, was den Zugang zum Studium des Lehrerinnen- und Lehrerberufes anlangt, dass wir hier nämlich doch genauer hin­schauen und so etwas wie ein Aufnahmeverfahren vorsehen sollten, anmerken, dass ich das sehr begrüße. Ich glaube, dass wir das im Sinne der Qualität der Schulen und auch im Interesse der Studierenden selbst durchaus angehen und im Zusam­menhang mit der Reform der Pädagogischen Hochschulen noch umsetzen sollten.

Im Ausschuss hat Kollege Graf einen neuerlichen Vorstoß unternommen, die Meister­prüfung für den Zugang stärker zu berücksichtigen. Das haben wir noch nicht ent­schieden, aber alle haben gemeint, das wäre eine gute Idee, das sollten wir prüfen, und das hat zu folgendem Abänderungsantrag geführt, den ich hiermit einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Neugebauer, Brosz, Dr. Graf, Ursula Haubner und KollegInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsaus­schusses (533 der Beilagen) über das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz (522 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 § 6 sind die Abs. 2 und 3 in „(3)“ und „(4)“ umzubenennen.

2. Art. 1 § 6 Abs. 2 hat zu lauten:

„(2) Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolg-


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