Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 236

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juristisches Problem. Die Frau Bundesminister hat sich in dieser Hinsicht geäußert: Jawohl, es gibt eine moralische Verantwortung. Auf der anderen Seite gibt es aber auch ein komplexes juristisches Problem. Und die Frau Bundesminister hat – und dafür sind wir ihr dankbar – in die Kulturdiskussion das Wort „faktenbasiert“ eingeführt.

In diesem Sinne sind wir auf einem guten Wege, und auch was die Kommission betrifft, die das Leopold Museum in Bezug auf die Provenienz untersuchen soll, sind wir auf einem guten Weg. Wir werden die Ergebnisse abwarten und uns wieder hier finden, um darüber zu diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

19.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.24

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird diesem Enteignungsgesetz nicht zustimmen. Der Eindruck, der manchmal vermittelt wird, dass nämlich im Bereich der Restitution bisher nichts oder fast nichts getan worden wäre, ist objektiv falsch. Richtig ist vielmehr, dass in der Vergangenheit, und zwar schon ab 1945, sehr viel getan worden ist, um die Opfer der durch die Nationalsozialisten Vertriebenen zu entschädigen.

Das lässt sich durch Fakten leicht belegen. Es hat 1995 den Nationalfonds der Republik Österreich gegeben. In der Zwischenzeit haben sich dort 30 000 Antragsteller gemeldet, und dieser Fonds ist mit 150 Millionen € dotiert. Im Jahre 2001 wurde zu einer endgültigen Abgeltung von Vermögensverlusten von NS-Opfern ein Betrag von 150 Millionen US-Dollar beschlossen. Es gab darüber hinaus den Allgemeinen Ent­schädigungs­fonds, der mit 210 Millionen € dotiert ist, und es gab die sogenannte Naturalrestitution. Das war die Rückgabe von öffentlichem Vermögen durch die Bundesländer, aber auch durch den Bund.

Es erfolgte im Jahr 2000 die Einrichtung des sogenannten Versöhnungsfonds, eines Fonds, der von der österreichischen Wirtschaft gespeist worden ist. In diesen Fonds sind zirka 350 Millionen € geflossen, und diese Mittel sind ehemaligen Zwangsarbeitern zugute gekommen.

Schon unmittelbar nach dem Kriegsende, nämlich im Jahr 1945 wurden zahlreiche Ge­setze zur Rückgabe von Eigentum und Vermögen beschlossen. So wurden zwischen dem Jahr 1945 und dem Jahr 1948 – das ist in der Diskussion bisher völlig unter­gegangen – insgesamt 13 500 Objekte zurückgestellt. Es hat im Jahr 1969 und im Jahr 1985 zwei Kunstrückgabegesetze gegeben. Und 1998 – das wurde bereits erwähnt – hat der österreichische Nationalrat ein Gesetz zur Kunstrestitution beschlos­sen, und im Bundesministerium für Kunst, Unterricht und Kultur ist eine eigene Kom­mission zur Provenienzforschung eingerichtet worden.

Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, weil wir in dieser Diskussion auch auf die Sammlung Leopold zu sprechen gekommen sind, dass wir Freiheitlichen uns zur europäischen Rechtstradition bekennen. Wer etwas gutgläubig erworben hat oder es 30 Jahre lang rechtmäßig in seinem Besitz gehabt hat, der soll nicht enteignet werden. Die USA haben da eine etwas andere Tradition, wir wissen das. Wir wollen aber nicht den US-amerikanischen Justizimperialismus nach Österreich importieren! (Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

 


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