Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 237

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Ich weise den Antrag 643/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.56.5514. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuer­ge­setz 1988 – EStG 1988), StF: BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 44/2008, geändert wird (683/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Strache, für 3 Minuten das Wort. – Bitte.

 


19.57.15

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Zeit ist leider Gottes nicht mehr, aber ich denke, dass es notwendig wäre, gerade im Bereich der Alleinverdienerabsetzbeträge doch einige Verbesserungen vorzunehmen. Ich glaube, prinzipiell ist die Staffelung nach der Anzahl der Kinder in diesem Bereich der richtige Weg. Das ist unser Ansatz. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass familienpolitisch der Weg auch in die richtige Richtung weiter fortgesetzt wird, nämlich in Richtung Familiensteuersplitting. Ich sage das ganz offen. Das ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn wenn heute jemand viele Kinder hat – und Kinder sind natürlich auch ein Geschenk für die Gesellschaft –, dann soll er auch unterstützt werden und soll er auch steuerpolitisch entlastet werden. Das ist unser Ansatz.

Nicht zu Unrecht haben auch Zeitungen darüber berichtet, dass man heutzutage in unserer Gesellschaft verkürzt durchaus sagen kann: Wer Kinder hat, zahlt oftmals drauf. Und wir müssen hier Änderungen vornehmen, von Kinderlosen hin zur Familie, sprich: zu kinderreichen Familien, denn: Wenn man Kinder hat, leistet man auch etwas für unsere Gesellschaft. Man sorgt für die Kinder, zieht diese groß, und damit sind auch große Kosten verbunden, aber zum Glück gibt es dann auch irgendwann wieder Steuerzahler für unsere Gesellschaft. Und das wollen wir gefördert wissen. Daher, so glaube ich, ist es auch notwendig, in diesen Bereichen einige weitere Verbesserungen umzusetzen, die wir in diesem Antrag formuliert haben, aus dem klar hervorgeht, dass man auch bei der Zuverdienstgrenze in diesem Bereich eine Erhöhung vornehmen sollte, damit den Partnern, die zu Hause beim Kind sind und dazuverdienen wollen, das auch ermöglicht wird.

Das haben wir in den Antrag eingeflochten, und den Rest werden wir im Ausschuss eingehender behandeln. Deshalb erspare ich es mir, das näher zu erläutern, weil heute auch die Zeit dafür nicht ausreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Rinner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.59.42

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Herr Strache, auch jemand, der keine Kinder hat, leistet etwas für die Gesellschaft! (Beifall bei der SPÖ.)

 


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