Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 19

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Ich weiß, wie schwierig solche Abgrenzungsfragen sind. Ich habe daher bereits im Vor­feld die Parlamentsdirektion angewiesen, in Zukunft noch sorgfältiger bei der Anwen­dung der entsprechenden Regelungen zu sein. Wir werden natürlich auch in der Präsi­diale noch einmal darüber diskutieren.

Es war mir auf alle Fälle bei der Prüfung einerseits nicht möglich, die Frage der Frau Abgeordneten Lichtenecker zuzulassen. Ich hätte auch die Frage des Herrn Abgeord­neten Dr. Stummvoll nicht zugelassen, wäre hier nicht auch eine textliche Änderung vorgenommen worden.

Der Vollständigkeit halber, meine Damen und Herren, teile ich Ihnen auch mit, dass es derartige Situationen immer wieder gibt, regelmäßig gibt, wo jedes Mal zwischen der Parlamentsdirektion und dem jeweiligen Klub weitgehend – bis auf wenige Ausnah­men – Klarstellungen getroffen werden können, sodass es sich dann jedes Mal um Texte handelt, die auch der Geschäftsordnung entsprechen.

Ich weiß, dass in der Vergangenheit immer wieder auch Fehler passiert sind. Das Pro­blem ist, dass aufgrund von Fehlentscheidungen in der Vergangenheit ich nicht in Zu­kunft Fehlentscheidungen treffen kann.

Das wäre meine Anmerkung. Wir werden in der Präsidiale weiter diskutieren.

Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll, Sie haben sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.10.38

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich von Kollegem Van der Bellen bezüglich meiner Fragestellung angesprochen wurde, möchte ich Folgendes feststellen: Ich glau­be, es will niemand die Fragestellung oder die Redefreiheit eines Abgeordneten be­schneiden. Es gibt aber Spielregeln; und diese haben wir gemeinsam in der Geschäfts­ordnung festgelegt.

Was meine Frage betroffen hat, darf ich ganz eindeutig feststellen, dass gemäß der Geschäftsordnung, wo der Präsident die Geschäftsordnung handhabt – er kann sie en­ger oder weiter handhaben –, ich vor drei Tagen von der Frau Präsidentin einen Anruf bekommen habe, sie hätte von der Parlamentsdirektion die Mitteilung bekommen, dass meine Frage nicht der Geschäftsordnung entspricht. Sie müsse diese zurückweisen – oder ich wäre bereit, meine Frage zu verändern.

Ich habe mich für die Veränderung meiner Fragestellung entschieden und habe sie auf die budgetären Auswirkungen von Steuerreformvorschlägen eingeschränkt. Das ist nach dem Kommentar zur Geschäftsordnung eindeutig geschäftsordnungskonform. Es heißt hier:

„Demnach kann nicht nur gefragt werden, welche Maßnahmen gesetzt worden sind, sondern auch aus welchen Gründen diese gesetzt wurden, welche Kosten sie verur­sacht haben und zu welchen Ergebnissen die Maßnahmen geführt haben.“

Welche Kosten sie verursachen, das ist genau das Ziel meiner Frage: Welche budge­tären Auswirkungen hätten die Vorschläge der Opposition, was die Steuerreform be­trifft. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Man muss hier wirklich unterscheiden, meine Damen und Herren, ob man bereit ist, sich an die Geschäftsordnung zu halten oder nicht! (Abg. Öllinger: Na! Na!) Ist man bereit, kann man die Frage stellen, ist man nicht bereit, wird sie eben zurückgezogen. (Beifall bei der ÖVP.)

9.11

 


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