Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 18

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Die Abgeordneten sollten selber imstande sein, sich zu überlegen, was sie fragen.
Und wenn wirklich einmal eine absurde Frage käme – sagen wir, ein Abgeordneter fragt den Finanzminister, was er zu tun gedenkt, damit am Sonntag schönes Wetter ist (Vizekanzler Mag. Molterer: Schwierig!) – eine sehr schwierige Frage! –, dann würde der Finanzminister je nach Laune entweder eine sachliche Auskunft geben, nämlich dass er nicht zuständig ist – oder aber eine ironische Antwort. Dafür brauchen wir aber keine Vorzensur durch die Parlamentsdirektion! (Beifall bei den Grünen.)

Ich bitte Sie sehr, diese Frage auf die Tagesordnung der nächsten Präsidiale zu set­zen. – Danke.

9.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich ebenfalls zur Geschäftsordnung dem Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll das Wort gebe, darf ich vielleicht ein paar Bemer­kungen zu Ihrer Wortmeldung zur Geschäftsordnung machen, Herr Klubobmann.

Zum Ersten werde ich natürlich dieses Thema in die Sitzung der nächsten Präsidiale tragen. Zum Anderen ein paar Klarstellungen meinerseits: Nach Artikel 52 Abs. 1 B-VG und § 90 – Sie haben ja schon darauf hingewiesen – ist der Nationalrat befugt, die Ge­schäftsführung der Bundesregierung zu prüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstän­de der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Das ist vollkommen klar und unbestritten.

Präzisiert werden die Gegenstände der Vollziehung, also die Gegenstände des Frage­rechts, dadurch, dass es sich insbesondere um Regierungsakte, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten handelt. Das ist auch in der Geschäftsordnung determiniert.

Bei mündlichen Anfragen müssen gemäß § 95 in Verbindung mit § 90 der Geschäfts­ordnung folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein – das wissen auch alle von Ihnen, aber ich wiederhole es –: Kurze und konkrete Fragen, keine Einteilung in meh­rere Unterfragen, einschlägige Auskunft, Gegenstand der Vollziehung. Das wäre sozu­sagen die kurze Zusammenfassung.

Die Entscheidung über die Erfüllung der Bedingungen einer mündlichen Anfrage, damit die Entscheidung über Zulassung oder Nichtzulassung obliegt dem Präsidenten bezie­hungsweise der Präsidentin.

Es ist in diesem Zusammenhang – und das ist mir besonders wichtig! – vollkommen außer Streit zu stellen, dass die Geschäftsordnung für alle gleichförmig zur Anwen­dung zu gelangen hat. Das ist mir ein wesentliches und wichtiges Anliegen.

Generell halte ich fest, dass bei der Vorbereitung der Fragestunde innerhalb der vom Gesetz gesteckten Grenzen eine möglichst konsensuale Vorgangsweise angestrebt wird, das heißt, dass ich sehr daran interessiert bin, dass alle Fraktionen die Einschät­zung teilen, die ich jeweils zu treffen habe.

Diese konsensuale Vorgangsweise hat natürlich dort ihre Grenzen, wo die gesetzliche Grundlage verlassen wird. Wir haben ja auch im Rahmen der Geschäftsordnungsre­formdebatten schon mehrfach darüber diskutiert – nicht zuletzt gestern in einer ersten Lesung –, wie notwendig die Reform der Fragestunde und des Fragerechts hier im Ple­num wäre.

Nach der bisherigen parlamentarischen Praxis werden Anfragen, in denen nach einer politischen Haltung oder Meinung wie auch nach einer zukunftsgerichteten Prognose gefragt wird, ohne einen zugrunde liegenden Zusammenhang mit einem konkreten Verwaltungshandeln aufzuweisen, nicht zugelassen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite