Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 103

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fen können. Im Bereich der ausgegliederten, der Fakultativmandanten, gilt das nicht. Das heißt, hier gelten die entsprechenden Tarife, unter anderem der Anwaltstarif, wo­bei auch marktübliche Abschläge gemacht werden können.

Zur Tätigkeit aus der Sichtweise der Rechnungs- und Gebarungskontrolle ist zu ver­merken, dass die Finanzprokuratur ein Insiderkenner der Verwaltung ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass sie beispielsweise in Amtshaftungssachen ein One-Stop-Shop-Prinzip darstellt, dass sie ein Ansprechpartner für den öffentlichen Bereich ist, dass sie eingehende Kenntnisse des Verwaltungsablaufes und -aufbaues hat und da nicht kos­tenintensive Recherchen erforderlich sind.

Auch drei weitere Parameter sind wichtig: Die Erfolgsquote liegt über 65 Prozent. Es wurde eine anwaltliche Wertschöpfung festgestellt, die Schwächen im Rahmen der Aussagekraft hat, aber auf jeden Fall schaut es bei der anwaltschaftlichen Wertschöp­fung so aus, dass sich die Finanzprokuratur rechnet. Was die Zufriedenheit betrifft – auch die haben wir abgefragt –, ist sie bei den Betroffenen als äußerst hoch einzustu­fen. – Das heißt, ein Beleg von der Rechnungs- und Gebarungskontrolle, dass die Fi­nanzprokuratur sicherlich Bestand hat. Und andere Prüfungen im öffentlichen Bereich zeigen, wie wichtig es ist, dass man eine solche Einrichtung sehr wohl hat.

Zur Finanzmarktaufsicht: Hiezu wurde eigentlich schon alles gesagt und diskutiert. Ich möchte mich dafür bedanken, dass auch im Rechnungshofausschuss Konsens dar­über bestanden hat, dass gerade die Prüfung oder das Prüfungsergebnis, der Bericht des Rechnungshofes eine wesentliche Grundlage für die Reform der Finanzmarktauf­sicht waren. Wiederum ein Beweis für die Leistung des Rechnungshofes und ein Be­weis dafür, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rechnungs­hof auf fruchtbaren Boden fallen kann.

Das hat ja Herr Abgeordneter Kogler angesprochen, indem er angemerkt hat, nachdem der Untersuchungsausschuss eingerichtet worden ist – ich glaube, es war am 30. Ok­tober 2006 –, haben wir am 10. November 2006 die Prüfung an Ort und Stelle ab­gebrochen, um relativ rasch dem Parlament die Empfehlungen beziehungsweise den Sachverhalt zur weiteren Beurteilung zuzuleiten. Der Erfolg, der mittlerweile entstan­den ist, gibt dieser Vorgangsweise recht.

Also noch einmal: Herzlichen Dank! Wobei ich hier auch einer Frage des Abgeordne­ten Sieber nicht ausweichen möchte, der gefragt hat: Wäre es möglich gewesen, wenn die Empfehlungen des Rechnungshofes früher umgesetzt worden wären, dass gewisse Fehlentwicklungen nicht entstanden wären?

Hiezu kann ich nur darauf hinweisen, dass jede Kontrolle, wenn sie funktioniert, ihre Wirkung entfaltet. Es hat sich gezeigt, dass eben zu wenige Vor-Ort-Kontrollen erfolgt sind, dass keine Follow-up-Kontrollen in ausreichendem Maße durchgeführt wurden, dass es beim Analysesystem und bei der Marktaufsicht Probleme gegeben hat. Man kann also sagen, dass in diesem Bereich sehr wohl der Spielraum für Fehlentwicklun­gen eingeengt worden wäre. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass kriminelle Handlungen oder wirtschaftliche Fehlentwicklungen in einem wettbewerbsorientierten Wirtschaftssystem sicherlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, alle Fragen beantwortet zu haben. (Allgemeiner Beifall.)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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