Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 102

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13.43.05

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs sehr herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass die Arbeit des Rechnungshofes auf so fruchtbaren Boden gefallen ist. Es hat ja auch die Debatte ge­zeigt, dass gerade die Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich der Finanzmarkt­aufsicht, der Finanzprokuratur und der Statistik Austria umgesetzt worden sind bezie­hungsweise dass es für notwendig befunden wurde, den Empfehlungen des Rech­nungshofes zu folgen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass heute auf der Tagesordnung auch ein Bericht beispielsweise über die unfallchirurgische Versorgung der Landeshauptstadt Linz steht. Darauf weise ich nur hin, weil er genau aufzeigt, wie viel Potenzial im Bereich der Ge­sundheit, im Bereich der Krankenanstalten gegeben ist, wo gerade in Linz neben der unfallchirurgischen Abteilung des AKH eine unfallchirurgische Abteilung des UKH hin­gebaut worden ist, was dazu geführt hat, dass die Kooperation nicht ausreichend war, dass die Auslastung des UKH nur 71 Prozent betragen hat und man gesehen hat, dass eine bessere Kooperation, die dann aufgrund der Prüfung durchgeführt wurde, allein über 500 000 € pro Jahr an Einsparungen gebracht hat. Also weitere Einsparungen nach oben hin sind offen.

Zur angesprochenen Statistik Austria. Dazu hat ja Herr Abgeordneter Rossmann kurz eine Bemerkung gemacht und auf gewisse Schwachstellen hingewiesen. Da kann ich erklären beziehungsweise bekanntgeben, dass ein Großteil der Empfehlungen umge­setzt worden ist. Ein Punkt wird aber sicherlich anzuschauen sein, nachdem damals, zum Zeitpunkt der Ausgliederung, ein Pauschalbetrag im Ausmaß von 50,4 Millionen € festgelegt worden ist, der es mittlerweile ermöglicht hat, dass für weitere Projekte Rückstellungen über 43 Millionen € gebildet werden konnten. Es wird also anzuschau­en sein, inwieweit dieser Pauschalbetrag angemessen ist und inwieweit hier allenfalls weitere Schritte gesetzt werden könnten.

Zur Finanzprokuratur, die heute diese Debatte doch wesentlich mitbestimmt hat, sei erwähnt, dass der Rechnungshof eben aufzeigen musste, dass gerade die Finanzpro­kuratur in der Vergangenheit viele Schwachstellen hatte, von der Organisation ange­fangen bis hinein in einige Belange ihrer Tätigkeit. Es hat auch Probleme bezüglich der Klarstellung gegeben, was zur Mandanteneigenschaft zählt oder nicht. Feststehend ist aber, dass ein Großteil der Empfehlungen mittlerweile umgesetzt worden ist bezie­hungsweise auch die Finanzprokuraturgesetz-Novelle – die mittlerweile im Haus liegt – doch in die richtige Richtung geht.

Ein Punkt in diesem Zusammenhang ist anzusprechen: Sie wissen ja, dass bei Aus­gliederungen die Möglichkeit besteht, diese ausgegliederten Einrichtungen als Fakulta­tivmandanten der Finanzprokuratur anzuerkennen, wenn der Gebarungsabgang vom Bund zu tragen ist. Hier gibt es noch eine Schwachstelle beziehungsweise Erklärungs­bedarf: Da es in vielen Fällen bei ausgegliederten Einrichtungen auch Basisabgeltun­gen gibt beziehungsweise ein pauschaler Kostenersatz geboten wird, bedarf es hier einer Klarstellung, ob das auch in Richtung einer fakultativen Mandantenschaft geht oder nicht. Der Rechnungshof würde das für zweckmäßig erachten.

Zu den Ausführungen der Abgeordneten Haimbuchner und Fichtenbauer möchte ich nur Folgendes erwähnen: Ich verstehe in jedem Fall, dass da ein gewisses Konkur­renzverhältnis besteht, möchte aber aus der Sichtweise der Rechnungs- und Geba­rungskontrolle und der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßig­keit zum einen darauf hinweisen, dass eine Kostenfreistellung nur für Obligativmandan­ten gegeben ist, das heißt, unmittelbar der Bund als solcher und zum anderen die im Bundesbereich befindlichen Einrichtungen kostenlos auf die Finanzprokuratur zugrei-


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