ten beziehungsweise die Wertigkeit im Gesamtnetz betrachtet, um eben zu schauen, ob das Netz positiv ist, ob diese Strecke positiv zu werten ist oder nicht.
Das heißt, es gibt hier sehr wohl eine Reihe von Maßnahmen, die in Angriff zu nehmen sind. Ansonsten werden sie den Turnaround nicht schaffen, egal in welcher Weise – ob Stand-Alone-Lösung, Finanzinvestor oder strategischer Partner – die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.
Ich glaube, zur ÖIAG braucht nichts Näheres ausgeführt zu werden, das haben Sie schon im Rahmen Ihrer Debatte eindringlich gemacht. Aber ein Punkt, der mir auch am Herzen liegt, ist der Bereich der Prüfung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, wo sich gezeigt hat, dass gerade hier im Pflegebereich enorme Probleme bestehen. Es wurde schon die Dauer der Verfahren angesprochen. Es dauern Erstanträge in dem Bereich 78 Tage, Erhöhungsanträge 71 Tage; 10,9 Prozent der Pflegebedürftigen sind während des Verfahrens verstorben. Wir hatten, wenn man sich hier einen Vergleich ansieht, bei der Sozialversicherungsanstalt länger dauernde Verfahren von 22,8 Prozent – wobei „länger dauernd“ hier über drei Monate heißt. Sie haben bei der Bundespensionsanstalt über 57 Prozent der Fälle, die länger gedauert haben. Bei einem Bundesland lag der Anteil an Verfahren, die länger als drei Monate dauerten, bei 72 Prozent.
Was die ärztlichen Gutachten angeht, haben wir die Problematik aufgezeigt, dass diese Gutachten schlecht leserlich, mangelhaft und unvollständig waren. Es haben also die Qualitätssicherungsinstrumente nicht ausreichend funktioniert. Wenn man sich beispielsweise die Entscheidungsträger anschaut: Es gibt 25 Entscheidungsträger, die sich immer nach der Grundleistung richten, und wenn sich beispielsweise die Grundleistung ändert – jemand geht in den Ruhestand –, dann wechselt die Zuständigkeit vom Land zum Bund, und der Betreffende muss erneut begutachtet werden.
Durch die Zersplitterung der Strukturen haben Sie auch hier uneinheitliche Betrachtungsstandards, uneinheitliche Zuerkennungskriterien, uneinheitliche Begutachtungsverfahren, Mehrfachbegutachtungen, eine regional ungleiche Verteilung von Begutachtern, Ärzten, einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der nicht zuletzt auch zu Lasten der Pflegebedürftigen geht. Das heißt, es wäre hier angebracht, Maßnahmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass eine Evaluierung der Zielerreichung der Pflege stattfindet. Es wäre eine Verringerung der Entscheidungsträger notwendig, eine Vereinheitlichung der Entscheidungsgrundlagen, eine Gutachterliste für alle, eine einheitliche Schulung der Gutachter und eine einheitliche Aufsicht.
Ich möchte in diesem Bereich auch erwähnen, dass erste positive Schritte von Bundesminister Buchinger bereits gesetzt worden sind. Er hat ja aus Anlass der Vorlage der Prüfung am 21. September 2007 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, mit der Anmerkung, dass der Mangel beim Pflegegeld rasch behoben werden soll. Mittlerweile liegen die ersten Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vor. Sie kennen das Ergebnis. Ich kann nur sagen, einige Empfehlungen werden umgesetzt, einige Empfehlungen sind noch offen, und ich darf Sie doch ersuchen, dass auch die Mängel, die es in dem Bereich gibt, einer Erledigung zugeführt werden.
Ich möchte mich abschließend für die eingehende Debatte und auch für die Anerkennung der Arbeit des Rechnungshofes bedanken, die ich sehr gerne an meine Mitarbeiter weitergeben werde. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
16.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krist zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt, und das in 2 Minuten. – Bitte.
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