Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 88

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der Konsument, er zahlt die Rechnung dafür, denn er wird weiter belastet und nicht entlastet.

Zum Punkt Biomasse: Das Ergebnis kann nur sein und wird auch sein, dass land­wirtschaftlichen Böden durch den Entfall von landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle, Mist, Gras oder Häckselgut wertvoller Humus entzogen wird. Das Schlimme daran ist, dass teure künstliche Düngemittel verwendet werden müssen, die die Böden weiter auslaugen und das Grundwasser weiterhin mit Nitrat belasten. – Herr Grillitsch, da kann ich die Landwirtschaft überhaupt nicht verstehen, da geht sie einen komplett falschen Weg. (Beifall beim BZÖ.)

Und was die Förderung für die Industrie anlangt: Es kann nicht sein, dass doppelt gefördert wird und noch zusätzlich 30 Prozent an Investitionszuschuss gewährt wird, wohingegen auf der anderen Seite schon mit Zertifikaten gefördert wird.

Wie sehr offensichtlich parteipolitische Machtinteressen anstelle von sachpolitischen Argumenten im Vordergrund der Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf standen, zeigt die Tatsache, dass in letzter Sekunde in einem Abänderungsantrag die Investitionszuschüsse für KWK-Anlagen auf Basis von Ablauge stark erhöht wurden. Eine Begründung dafür konnten weder der Bundesminister noch die Abgeordneten der Regierungsparteien, Herr Dr. Bauer und Herr Kopf, liefern.

Herr Bundesminister Bartenstein, wo bleibt da die Einhaltung des Gleichheits­grund­satzes, wo doch die Industrie im Vergleich zu den Konsumenten ohnehin schon mit einem sehr, sehr günstigen Strompreis bevorzugt wird?

Wenn es dieser Bundesregierung ein wirkliches Anliegen wäre, aus der Energie­gewinnung aus fossilen Brennstoffen bis 2020 auszusteigen – und das wäre durchaus möglich; ganz wichtige Experten sagen, dies sei leicht möglich –, müsste sie endlich die nötigen Schritte für erneuerbare Energieträger veranlassen.

Auch dürfte es aus meiner Sicht keine Kraftwärmekopplung geben, die mit fossilen Treibstoffen betrieben wird. Diese werden aus dem Gesetz herausgenommen und in einem eigenen Gesetz geregelt. Aber – was besonders schlimm ist – die Finanzierung verbleibt im Ökostromgesetz.

Allein die Aufstockung von lediglich 4 Millionen an Förderungen für neue Energien ist eigentlich ein Witz. Der Konsument wird mit diesem Gesetz um 25 € mehr belastet, noch dazu, wo fast alles teurer wird, wie zum Beispiel Sprit und Lebensmittel. Ich verstehe das nicht ganz, denn es gibt anscheinend keinen Geldmangel im Bundes­budget – also daran kann es nicht liegen –, weil diese Bundesregierung ja locker 400 Millionen € übrig hat, die sie Stiftungen hätte verschenken wollen. Ich verstehe nicht, warum sie dort großzügig ist und hier kleinlich ist. (Beifall beim BZÖ.)

Auch ein wichtiger Punkt ist meiner Meinung nach, dass die Aufbereitung von Warm­wasser mit Solar- oder Wärmepumpen so geregelt gehört, dass sie bei allen Neu­bauten und Umbauten verpflichtend ist. In Deutschland, Spanien und Italien, wo sie bereits gesetzlich geregelt ist, gibt es einfach keinen Neubau ohne Solaranlage und keinen Umbau ohne Geothermie oder Solarenergie für die Aufbereitung von Warm­wasser.

Da sollten Sie fördern! Das wäre notwendig, und es wäre langfristig auch eine Entlastung für die Konsumenten.

Im Bereich der großen Bürobauten müsste bei Neuinstallationen von Klimaanlagen gesetzlich geregelt werden, dass diese nur mit Photovoltaik betrieben werden. Das wäre recht einfach zu bewerkstelligen und ist eigentlich auch kostengünstig.

 


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