Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms mit einem Ausbauziel von bis zu 30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photo­voltaik­anlagen für Private mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostromgesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaik­anlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruch­nahme von Förderungen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photo­voltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds mit der Zielgruppe private Haushalte soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Photovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, in eigener Sache – aber ich denke, es passt zur Debatte –: Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass während der heurigen Dachsanierungsarbeiten das Parlament zum ersten Mal eine Photovoltaikanlage bekommen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.53.33

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Das Ökostrom­gesetz soll die Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energie­trägern schaffen und hat den Zweck, den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu ermöglichen, und zwar dort, wo es unter rein betriebswirt­schaft­lichen Gesichtspunkten noch nicht rentabel erscheint, Strom zu erzeugen.

Meiner Meinung nach ausschlaggebend ist, dass fossiler Brennstoff eingespart werden muss und CO2 reduziert wird. Wenn man sich aber die Regierungsvorlage genau ansieht, so sieht man, dass dem – zumindest aus meiner Sicht – wenig bis gar nicht Rechnung getragen wird. Aber nicht nur das! In der ersten Novelle 2008 war als Ziel gesetzt, 15 Prozent Ökostrom bis 2015 zu erreichen, und das ohne Hilfe der Was­serkraft. Jetzt ist es vorgesehen, dass die Wasserkraft dazugenommen wird und Strom aus Wasserkraft mit eingerechnet wird.

Ich weiß schon, dass Strom aus Wasserkraft auch zum Ökostrom zählt, aber das Ziel war ein ganz anderes. Was wird jetzt sein? – Wir werden maximal eine Erhöhung von 2 bis 3 Prozent für die anderen Energieträger erreichen und werden das Ziel, das zu erreichen wir uns bis 2015 vorgenommen haben, weit verfehlen.

Sehr geehrter Herr Minister! Energien, die nichts kosten und kein CO2 verursachen, werden in diesem Gesetz stark benachteiligt, ja ich würde sogar sagen, ignoriert, wie zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Energie aus Photovoltaik und Geothermie. Diese Energien sind nicht abhängig von einer schwankenden, spekulativen und meist überteuerten Preisentwicklung auf dem Rohstoffmarkt.

Bei diesem Gesetz sehe ich eine reine Förderpolitik für die Landwirtschaft, für die Industrie, aber auch eine Schonung der Energiekonzerne. Und die Kosten dafür trägt


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite