Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 196

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schreckend – viele Fälle von sexueller Belästigung von Lehrlingen. Uns scheint es dringend notwendig, den Fall einer sexuellen Belästigung explizit als Rückforderungs­kriterium in den Katalog aufzunehmen, und darüber hinaus natürlich auch ähnliche Situationen – zum Beispiel Fälle von Diskriminierung. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer.Bitte?

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeit des Förderausschusses

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

1. der Förderauschuss bei der Ausarbeitung der Richtlinien den deutlichen Ausbau der Förderungen für junge Frauen und die Verbesserung ihrer Lehr-, Berufs- und Einkommenssituation besonders berücksichtigt und klare Erfolgskriterien zur Überprüfung dieser Zielsetzungen definiert werden;

2. es bei folgenden Ereignissen jedenfalls zu einer vollständigen oder teilweisen Rückforderung und befristetem Ausschluss von Förderungen kommt:

bei sexueller Belästigung,

bei Belästigung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuel­len Orientierung oder aufgrund des Alters, der Religion oder der Weltanschauung

von Lehrlingen durch AusbildnerInnen oder Dritte (KollegInnen, Vorgesetzte), sofern die ArbeitgeberInnen keine angemessene Abhilfe geschaffen haben.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, dem Parlament jährlich einen Bericht über die Tätigkeit des neu geschaffenen Förder­ausschusses vorzulegen, der insbesondere über die Gestaltung der Förderrichtlinien inklusive der Rückforderbarkeitskriterien Aufschluss gibt und eine Dokumentation über Art, Dauer und stattgefundene Rückforderungen der Förderungen beinhaltet.“

*****

Den ersten Punkt – die spezielle Mädchenförderung – habe ich noch nicht erläutert: Anders als Frau Abgeordnete Csörgits lese ich das aus dem Gesetzentwurf nicht heraus, sondern es geht um den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern. Ich würde also sagen, da braucht es eine explizite Definition von Mädchen- und Frauenförderung. Das zu dem großen Bereich der Förderung.

Sie wissen schon aus dem Ausschuss, dass wir der Art der Finanzierung – nämlich über den Insolvenzentgeltfonds – skeptisch gegenüberstehen und dass wir die Aus­bildungsgarantie an sich begrüßen, aber die Kombination mit der Kündigungs­mög­lichkeit ablehnen. Frau Kollegin Zwerschitz wird darauf noch näher eingehen.

Einen Punkt möchte ich noch aufgreifen, der in der Debatte heute bisher leider kaum aufgekommen ist. Frau Kollegin Csörgits hat ihn nur kurz angesprochen. Es geht um die Internatskosten für BerufsschülerInnen, denen es nicht möglich ist, zwischen Wohn- und Schulort zu pendeln. Diese Kosten müssen in sehr vielen Fällen von den Lehrlingen selbst getragen werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite