Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 207

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, MBA, Renate Csörgits Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendbeschäftigungspaket 2008, eingebracht im Zuge der Debatte zu 571 dB

Das Jugendbeschäftigungspaket 2008 verfolgt vor allem folgende Ziele:

Die Förderung betrieblicher Lehrstellen soll konsequent an der Ausbildungsqualität orientiert werden, und allen Jugendlichen, die keine betriebliche Lehrstelle finden können, soll die Absolvierung einer überbetrieblichen Lehrausbildung durchgehend bis zum Lehrabschluss garantiert werden.

Ob diese Ziele in den kommenden Jahren erreicht werden, ob es also zur Einlösung der Ausbildungsgarantie und der angestrebten Steigerung der Qualität in der über­betrieblichen Ausbildung kommt, soll alle zwei Jahre überprüft werden. Dabei sind die Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung von Demografie und Konjunktur, die Zahl der Lehrstellen suchenden Jugendlichen, die Entwicklung der überbetrieblichen Ausbildung in Hinblick auf Anzahl der Plätze, Qualität in diesen Maßnahmen und Erreichen des Lehrabschlusses wichtige Kriterien. Zeichnet sich ab, dass die genannten Ziele verfehlt werden, die Ausbildungsgarantie für alle Jugend­lichen also nicht zufriedenstellend eingelöst wird, sind entsprechende legistische und finanzielle Maßnahmen zeitgerecht einzuleiten, um allen Jugendlichen, die eine Lehr­ausbildung anstreben, diese auch in hoher Qualität zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu erheben, wie sich die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen  auf die Entwicklung der dualen Berufs­aus­bildung auswirken, insbesondere ob und inwieweit es zu einer Veränderung der Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen einschließlich jener, die sich in über­betrieblichen Ausbildungseinrichtungen befinden und der verfügbaren Lehrstellen, einer quantitativen und qualitativen Erweiterung der beruflichen Erstausbildung sowie einer Verbesserung der beruflichen Perspektiven der Jugendlichen gekommen ist, wie sich die Zahl und die Qualität der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und der Fachkräftebedarf der österreichischen Unternehmen entwickelt hat. Weiters ist die Anzahl der nach einem Mediationsverfahren außerordentlich aufgelösten Lehrver­hält­nisse anzugeben.

Durch den zweijährigen Bericht soll evaluiert werden, ob der „Ausbildungsübertritt“ als neue Auflösungsmöglichkeit nur in wenigen Einzelfällen zerrütteter Lehrverhältnisse auftritt, oder ob er so häufig auftritt, dass daraus ein Sinken der Attraktivität der Lehre und der Anzahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung der Demo­grafie und der Konjunktur zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob die garantierte Fortsetzung der Ausbildung nach erfolgten Auf­lösungen den Jugendlichen tatsächlich ermöglicht wird.

Sollte sich eine Zielverfehlung abzeichnen, wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, dem Nationalrat zeitgerecht eine Regierungsvorlage zuzuleiten, um


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