Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (600 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 361/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier (601 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Höllerer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.
19.38
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Bei diesen Anträgen geht es darum, sie aus dem Gesundheitsausschuss dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen. Das hat natürlich den Hintergrund, dass diese Anträge Inhalte haben, die die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen.
Es geht in einem Antrag um die Kennzeichnung für Transfettsäuren in Lebensmitteln. Transfette sind industriell gehärtete Öle, die bei diesem Vorgang von harmlosen ungesättigten Fettsäuren zu Transfett werden, dessen Moleküle vom menschlichen Körper nur schwer abgebaut werden können.
Natürlich stellt sich die Frage, wie groß die Mengen an diesen gehärteten Fetten sind, die wir zu uns nehmen. Es gibt auch zahlreiche Studien, die in EU-Ländern gemacht wurden und die sich damit befassen. Sicher ist vor allem eines: Dass der Gehalt von Transfettsäure in Margarine rückgängig ist, weil sich die Herstellungstechnologien verändert haben und wir jetzt bei einem Anteil von einem Prozent liegen. Ursprünglich wurde die Diskussion gerade aufgrund dieser Margarine-Transfette, die es heute nicht mehr gibt, angestrengt. Wir haben allerdings in der Backmargarine immer noch hohe Werte, und selbstverständlich zahlt es sich auch aus, darüber intensivst zu diskutieren.
Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in Österreich nicht. Auf EU-Ebene werden Regelungen diskutiert, und wir werden es zukünftig auch im Konsumentenschutzausschuss tun.
Der zweite Antrag befasst sich mit der Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier. Heimische Legehennen können gerade einmal zu 75 Prozent den Bedarf an Eiern in Österreich abdecken. Ab 1.1.2004 werden Produktions- und Herkunftsdaten einzeln auf jedem Rohei aufgedruckt, mit Zahlen- und Buchstabencodes. Ab 1.1.2009 wird die Käfighaltung in Österreich verboten, jedoch ist diese weiterhin in anderen Ländern erlaubt. Die Bauern befürchten deshalb Wettbewerbsverzerrungen. Auch den Kon-
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