Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 250

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sumentinnen und Konsumenten ist es nicht zugänglich, welche Produktions- und Herkunftsarten bei verarbeiteten Eiern dahinter stehen. Daher wird von der Frau Bun­desministerin bereits ein Entwurf diese Materie betreffend vorbereitet.

Wir werden beide Anträge im Konsumentenschutzausschuss intensivst diskutieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesundheitsausschuss hat einstimmig beschlossen, die Frau Präsidentin oder das Präsidium zu ersuchen, beide Anträge dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen. Ich bin sehr froh, dass dies passiert, und zwar auch aus grundsätzlichen Überlegungen. Wir erleben es sehr oft, dass Anträge mit eindeutiger Konsumentenrelevanz verschiedenen Ausschüssen zugewiesen werden. Und es ist eine Frage der Betrachtung, wie man Probleme sieht. Die Landwirtschaft sieht Lebensmittelprobleme etwas anders als Konsumenten­schützer, und Wirtschaftsvertreter sind auch nicht immer die Konsumentenschützer, sondern argumentieren von ihrer Position her.

Daher halte ich es für sehr wichtig, dass genau diese beiden Anträge im Konsumen­tenschutzausschuss ausführlich diskutiert werden, wobei ich hoffe – ich möchte der inhaltlichen Diskussion nicht vorgreifen –, dass wir in der Frage der Transfettsäuren, aber auch in der Frage der Kennzeichnung über die Parteigrenzen hinweg im Sinne der Konsumenten eine einstimmige Linie entwickeln und auch zu einem einstimmigen Beschluss kommen.

Die Frage der Transfettsäuren wird ja europaweit diskutiert. Es gibt mehrere Studien dazu, auch in Österreich – ich erinnere nur an die Studie der Arbeiterkammer, an die Studie des Bundesministeriums –, auch mit ganz konkreten Schlussfolgerungen. Die Daten liegen vor, nicht nur vonseiten der öffentlichen Hand, sondern natürlich auch vonseiten der Wirtschaft, sodass aufgrund dieser Datenlage dann auch ein gemein­samer Beschluss gefasst werden kann.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es grundsätzlich für notwendig, einmal zu diskutieren, welche Anträge welchen Ausschüssen zugewiesen werden sollen. Ich halte es, um es ganz offen auszudrücken, für ein Unding, wenn gleichlautende Anträge verschiedenen Ausschüssen zugewiesen werden, wobei dann diese Anträge unter verschiedenen Aspekten diskutiert werden. Wir sollten uns im Zuge einer Geschäftsordnungsreform auch darüber klar werden, welcher Ausschuss welche inhaltlichen Anträge bekommt.

Das wollte ich noch als Ergänzung zu den beiden vorliegenden Anträgen sagen, und ich hoffe natürlich, dass wir heute hier im Hohen Haus beide Anträge einstimmig dem Konsumentenschutzausschuss zuweisen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber mit einer Redezeitbeschränkung von 4 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


19.44.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete Höllerer hat ja schon


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