Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 271

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Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Familiensteuersplitting Vorteile. Wie aus der „Gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich 2007 bis 2009“ der Österreichischen Nationalbank hervorgeht, hinkt der private Konsum in Österreich dem Wirtschafts­wachstum hinterher. Der Bericht spricht von einer „nur moderaten Beschleunigung des Konsumwachstums“. Daher würden die Einkommenszuwächse im Jahr 2007 zu einer deutlichen Zunahme der Sparquote führen. Familien weisen in der Regel eine niedrigere Sparquote und höheren Konsum auf als Kinderlose. Durch die finanzielle Stärkung unserer Familien könnte der private Konsum also erhöht werden und die damit einhergehende Mittelverwendung über die Mehrwertsteuer zu einem beträcht­lichen Teil wieder ins Budget zurückfließen. Weiters würde durch das Ankurbeln des Konsums die Wirtschaft gestärkt, und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden können.

Im Zeitraum zwischen der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und dem Ende des Jahres 2009 wird sich – laut Prognosen der Wirtschaftskammer – in unserem Land eine inflationsbedingte Preissteigerung von 15 Prozent eingestellt haben. Durch unterlassene Indexanpassungen sinkt die Kaufkraft der Transferleistungen und damit der finanzielle Spielraum unserer Familien.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.50.37

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Kollege Hofer, wenn Sie sagen, eine Möglichkeit zu schaffen, die Familienbeihilfe direkt an Jugendliche auszubezahlen, das ist alles nichts, dann zeigt das nur, wie weit Sie eigentlich schon von Jugendlichen weg sind und wie schwer Sie sich tun, deren Interessen nachzuvollziehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Hofer: Das habe ich nicht gesagt!)

Vielfach ist es so, dass Jugendliche, ob sie eine Lehre machen oder ob sie studieren, das Elternhaus verlassen müssen, um näher am Ausbildungsort zu sein, und viele haben dann nicht die Möglichkeit, auf die Familienbeihilfe, die die Eltern ja für ihren Unterhalt bekommen, auch zuzugreifen. (Abg. Ing. Hofer: Was ist mit dem Mehr­kindzuschlag?)

Jetzt weiß ich, zum Beispiel hat das Kollegin Mandak im Ausschuss gesagt, für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern ihren Kindern auch dann die Familien­beihilfe weitergeben, wenn diese selbst für die eigene Wohnung aufkommen müssen, wenn diese selbst für die Verpflegung sorgen müssen. Nur in den meisten Fällen ist das nicht der Fall! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer.) Und ich glaube, wenn der einzige Ausweg der Jugendlichen darin besteht, ihre Eltern klagen zu


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