Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 276

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des Familienlastenausgleichsgesetzes besteht, vorsieht, dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


21.01.20

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Die vorrangige Zielsetzung der österreichischen Jugendpolitik ist es letztendlich, den Jugendlichen Instrumente für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zur Verfügung zu stellen.

Ernst gemeinte Kinder- und Jugendpolitik unterstützt Kinder und Jugendliche, ihren Platz in der Welt der Erwachsenen einzunehmen. Selbstständig zu werden ist ein Schlüsselbegriff zum Verständnis von Jugend und aus pädagogischer Perspektive eine zentrale Entwicklungsaufgabe im Jugendalter.

Ein wesentlicher Schritt zu mehr Unabhängigkeit ist sicher das Verfügen über eigenes Geld. Das Wirtschaften mit Geld stellt einen weiteren Lernschritt dar. Mit dem vorliegenden Antrag werde ich prüfen, ob eine direkte Ausbezahlung der Familien­beihilfe an junge volljährige Erwachsene möglich ist.

Dieses Anliegen kann ich sehr wohl nachvollziehen, denn damit erreichen junge Menschen wieder ein Stück mehr an Autonomie. Ich darf Sie daran erinnern, wir sprechen von einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Wir stärken Jugendliche, zu einem sehr frühen Zeitpunkt Entscheidungsstrukturen anzunehmen und diesen Herausforderungen zu trotzen. Das bedeutet meiner Meinung nach aber auch, dass man ihnen neben den Pflichten auch Rechte auferlegen kann.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Jugendliche mit 18 Jahren über die volle Geschäftsfähigkeit verfügen. Wenn nun dem Wunsch, die Kinderbeihilfe direkt an junge Menschen auszubezahlen, entsprochen werden soll, sollte nur nicht vergessen werden, dass damit eine Reihe anderer Rechtsbereiche berührt wird. Ich werde veran­lassen, diese Thematik auch unter steuerlichen, unterhaltsrechtlichen und verfassungs­rechtlichen Gesichtspunkten zu analysieren, um mögliche Verschlechterungen für Familien von vornherein auszuschließen.

Ich möchte auch auf das sehr wesentliche Projekt der eFinanz verweisen und denke, dass gerade in diesem Bereich die Auszahlung der Familienbeihilfe deutlich reformiert wird. Da kann man dann wahrscheinlich noch viel unbürokratischer über solche Direktauszahlungen entscheiden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es muss jedenfalls darauf geachtet werden, dass es – bei allen Wünschen, jungen Menschen mehr Selbstständigkeit zu geben – durch eine Änderung der Systematik bei der Gewährung von Familienbeihilfe zu keinen Nachteilen für die Familien kommt.

Ich bin aufgrund der derzeitigen Situation davon überzeugt, dass es Lösungsansätze geben wird, und freue mich, dass wir einen weiteren Schritt in die Richtung gehen werden, jungen Menschen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und Politik nicht für, sondern mit jungen Menschen zu gestalten. Dies ist ein wesentlicher Punkt, den wir uns, so denke ich, alle für die Zukunft wünschen. Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.04

 


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