Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 275

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Familienlastenausgleichsgesetzes besteht, vorsieht, dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten.“

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(Beifall beim BZÖ.)

21.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die selbständig leben

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 21.) Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 773A/(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (556 d.B.)

Eine wichtige Transferleistung zur Förderung und Unterstützung österreichischer Familien ist die Familienbeihilfe, die den Eltern vom zuständigen Finanzamt zwei­monatlich ausbezahlt wird. Damit sollen die Kosten, die Eltern als Unterhaltspflichtige gegenüber ihren Kindern für diese tragen müssen, reduziert werden, was aber nur der Fall sein kann, wenn alle in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Bei Lehrlingen beispielsweise ist das aber oft nicht der Fall, da einige ab Beginn der Lehrzeit beschließen, einen eigenen Haushalt zu gründen, sodass diese für ihre Lebenskosten selbst aufkommen müssen. Eine direkte Ausbezahlung der Familien­beihilfe würde diesen jungen Menschen den Start in ein neues eigenes Leben erleichtern und einen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben darstellen.

Um budgetäre Engpässe vermeiden zu können und die „jungen Erwachsenen“ bestmöglich zu unterstützen, sollte die Familienbeihilfe monatlich und nicht nur alle zwei Monate, wie es jetzt der Fall ist, ausbezahlt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, einen Gesetzesentwurf, der die direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die nicht mehr mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, für die aber noch ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß den Bestimmungen


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