Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 274

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20.57.24

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Familienbeihilfe ist eine der bewährtesten, wichtigsten und wert­vollsten finanziellen Leistungen zur Unterstützung der Familien.

Die Familienbeihilfe wird, wie wir wissen, grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, also bis zur Volljährigkeit, ausbezahlt; bis zum 26. Lebensjahr, wenn eine Berufsausbildung oder ein Studium gemacht wird; und es gibt die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder praktisch unbegrenzt. Daher ist das eine wichtige Leistung, und diese wichtige Leistung, so denke ich, kann man jungen Menschen, vor allem wenn sie selbständig sind, wenn sie also eine eigene Wohnung bezogen haben, auf diesem Weg zur Selbständigkeit auch als Unterstützung mitgeben.

Wir müssen auch davon ausgehen, dass sich in den letzten Jahren die Lebenswelten junger Menschen geändert haben und auch die Politik hier immer wieder nachbessern und sich fragen muss: Wie können wir die Rahmenbedingungen für junge Menschen in Richtung Selbständigkeit verbessern und weiterentwickeln? – Und wer mit jungen Leuten zu tun hat – und jeder hat Freunde beziehungsweise eigene Kinder –, der weiß: Wenn sie sich als einen ersten Schritt in die Unabhängigkeit eine eigene Wohnung anschaffen wollen, diese mieten wollen und so weiter, ist das meistens sehr, sehr schwer finanzierbar.

Daher hat die Jugend des BZÖ auch die weitergehende Idee eines Jugendstartgeldes geschaffen, das als zinsenfreier staatlicher Kredit frühestens nach drei Jahren rück­zahlbar ist. (Abg. Steibl: Das bekommen sie ... von den Banken aufgezwungen!) Auch das ist eine Möglichkeit, die Jugend auf ihrem Weg zur Selbstbestimmtheit zu unter­stützen.

Selbstverständlich ist die Familienbeihilfe ein erster und wichtiger Schritt, und daher werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben, aber mir ist darüber hinaus sehr wichtig, dass wirklich alle Möglichkeiten dieser Systemumstellung geprüft werden, und vor allem auch, dass es nicht zulasten der Familien und der anderen Kinder geht.

Ich bringe zusätzlich auch noch einen Entschließungsantrag ein, denn der Antrag der Regierungsparteien bezieht sich auf das 18. Lebensjahr, es gibt jedoch auch junge Menschen, die in Ausbildung stehen – wie zum Beispiel Lehrlinge – und selbständig leben, obwohl sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Außerdem möchten wir, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe nicht alle zwei Monate, sondern monatlich erfolgt.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die selbständig leben

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, einen Geset­zesentwurf, der die direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an ‚junge Erwachsene’, die nicht mehr mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, für die aber noch ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß den Bestimmungen des


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