Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 273

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Deswegen würde es mich freuen, wenn Sie es sich anders überlegen und doch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Morak.)

20.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zwerschitz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.54.54

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Minister! Liebe Frau Abgeordnete Fuhrmann! Es tut mir leid: Auch wenn Sie es noch so sehr vor sich hertragen, mit 27 sind Sie auch keine 18 mehr! Also so nahe sind Sie dann auch nicht an der Zielgruppe dran, um die es in diesem Gesetz geht. (Abg. Rudas: ... Studenten! – Abg. Steibl: Und wie alt sind Sie? – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Und wenn Sie es noch zehnmal sagen, ändert das auch nichts daran, dass Alter nicht unbedingt etwas mit Kompetenz zu tun hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Das ist ein Wahnsinn! Na bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir finden das Gesetz auch gut. – Wie gesagt, freiwillig ist das schon jetzt möglich, doch es erspart den Eltern Überweisungsgebühren.

Aber es gibt noch viele andere Situationen, in denen Jugendliche momentan ihre Eltern klagen müssen, und ich würde Sie von den Großparteien recht herzlich einladen, dass Sie sich auch dieser Bereiche annehmen.

Einer davon ist die Studienbeihilfe: Deren Berechnung erfolgt danach, welches Ein­kommen die Eltern haben. Wenn die Jugendlichen mit den Eltern kein gutes Verhältnis haben, müssen sie die Eltern klagen. Auch hier haben wir einen Klagsfall.

Zweite Geschichte: Von den Kinder- und Jugendanwaltschaften wird berichtet, dass es immer mehr Jugendliche gibt, die bei Volljährigkeit aus der Familie „herauskippen“, wenn die familiären Verhältnisse schlecht sind. Wenn diese Jugendlichen eine höhere Schule besuchen, sind sie oft dazu gezwungen, arbeiten zu gehen. Das heißt, es gibt immer mehr Jugendliche, die eine fünfjährige höhere Schule abbrechen müssen, das letzte Jahr nicht mehr machen können, weil sie gezwungen sind zu arbeiten, weil sie sich versorgen müssen. – Auch da wäre einzig eine Klage hilfreich und auch da könnte man sich überlegen, was man diesbezüglich tun kann.

Auch beim neuen Gesetz – von dem wurde heute schon gesprochen – geht es darum, dass Jugendliche wieder um die Familienbeihilfe „umfallen“, und da hilft es ihnen gar nichts, ob sie diese direkt bekommen oder nicht. Wenn die Jugendlichen keinen Arbeitslosenbeitrag mehr bezahlen müssen und sie in einem fixen Dienstverhältnis sind – das heißt, sie überschreiten eine gewisse jährliche Bemessungsgrundlage –, dann werden sie in Zukunft die Familienbeihilfe nicht mehr bekommen. Sie werden sich nicht so leicht tun, ihre Dienstverträge jetzt kurzfristig zu ändern; deswegen würde ich mir auch hier eine Lösung wünschen.

Wir sind also auf alle Fälle für die Selbständigkeit von Jugendlichen – na selbst­verständlich gibt es dafür Unterstützung! Und wenn Sie in diese Richtung weiter­machen wollen: Bitte, gerne! Sie haben noch ein weites Betätigungsfeld. (Beifall bei den Grünen.)

20.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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