Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 293

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21.58.24

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Herr Kollege, zurücklehnen und umso mehr genießen! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zunächst noch ein paar Worte zu dem eben vom Kollegen Zinggl Gesagten: Wenn die Volksanwaltschaft, was ich hoffe, die zentrale Aufgabe nach der Antifolterkonvention bekommt – und das macht Sinn; man sollte nicht zu bestehenden bewährten Einrich­tungen noch fünf andere dazu erfinden, die dann wiederum nur Geld kosten –, dann sollte man aber auch dazusagen, dass die Volksanwaltschaft nicht nur ein Kontroll­organ, eines der obersten Kontrollorgane dieser Republik, sondern auch eine Soft-law-Rechtsschutzeinrichtung ist, die man aber dann auch stärker mit Rechtsschutzmög­lichkeiten beziehungsweise mit Biss ausstatten sollte.

Das heißt, man sollte sich darüber unterhalten – alle miteinander einmal –, ob nicht das Instrumentarium, mit dem die Volksanwaltschaft tätig werden kann, ausgeweitet werden sollte, ob nicht die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für die Bürger für die Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung gestärkt werden sollten. Das ist eine Denkaufgabe die, glaube ich, lohnend genug wäre, um von allen Fraktionen dieses Hauses angestellt zu werden. Aber darum geht es heute nicht.

Heute geht es darum, ob wir eine bewährte Politik, die auf die siebziger Jahre zurückgeht – Bruno Kreisky und sein internationales Konferenzzentrum –, auch im Bereich der Ombudsmanneinrichtung fortsetzen, ja oder nein. Und ich glaube, das ist unstrittig: Alle Fraktionen haben diesen Antrag mit unterfertigt. Alle Fraktionen haben im Ausschuss zugestimmt. Alle Fraktionen, so nehme ich an, werden auch heute einstimmig diesen Entschließungsantrag mit beschließen.

Meine Damen und Herren, wir genießen im Rahmen des I.O.I. große internationale Reputation. Es wurde bereits gesagt: Kollege Kostelka ist Vorsitzender der euro­päischen Region innerhalb des I.O.I. Das ist also nicht eine eigene Präsidenten­funktion, sondern das wurde dort aufgeteilt nach Regionen, und er führt den Vorsitz im europäischen Bereich und hat dazu auch im Jahre 2006 eine wirklich gute, viel beachtete Konferenz gemeinsam mit den damaligen Mitgliedern der Volksanwaltschaft ausgerichtet.

Wenn Sie das heute mit beschließen, dann müssen Sie aber auch dazusagen, dass Sie mit beschließen: die entsprechende budgetäre Absicherung – die muss gewähr­leistet sein –, die entsprechende Absicherung mit Dienstposten – auch die muss gewährleistet sein –, und ich sage jetzt gleich dazu: Wer sich diese Bewerbung angeschaut hat, muss auch mit beschließen, dass wir dieser internationalen Organi­sation dann in Österreich auch die Privilegien des Bundesgesetzes über die NGOs, über die Non-Governmental Organizations, zubilligen. Wir werden es also nicht so machen können, dass wir das I.O.I. wie einen internationalen Verein bei uns beher­bergen, ihm aber nicht auch die Privilegien der internationalen Organisationen zuge­stehen. Ich habe gelesen, dass die Frau Bundesminister für auswärtige Angelegen­heiten – ich weiß nicht, wie sie jetzt genannt wird; ich nenne sie Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, denn die EU ist für mich nach wie vor auswärtig genug – zugesagt habe, dass das der Fall sein sollte. Sie sollten nur, glaube ich, wissen, dass das ein zentraler Punkt auch der Bewerbung ist.

Der Herr Bundespräsident unterstützt die Bewerbung, die Bundesministerin für aus­wärtige Angelegenheiten unterstützt sie, die Bundesregierung als gesamte unterstützt sie, der Bürgermeister von Wien unterstützt sie. (Zwischenruf der Abg. Steibl, die auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz ist.)

Frau Kollegin Ridi Steibl, ich heiße Sie herzlich willkommen! Was haben Sie zu sagen? (Abg. Steibl: Eine ganz seltene Angelegenheit!) – Sehen Sie! Darum setzen Sie sich


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