Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 292

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bereitungen waren wirklich exzellent – wir haben die Unterlagen bekommen –: Es ist gut durchgeplant, ob es nun um die Räumlichkeiten geht, ob es um budgetäre Organisation geht, ob es um die Homepage geht, die auf längere Sicht auch gesichert sein muss. Insgesamt kann ich daher nur gratulieren und mich recht herzlich für die tolle Vorbereitung bedanken.

Dieser Fünf-Parteien-Antrag beweist auch, dass eigentlich alle Parteien hier im Hohen Haus dieses Vorhaben tragen, und ich möchte auch noch einmal extra den Dank an die Mitarbeiter ausrichten, denn letztendlich sind sie es, die dann in weiterer Folge mit diesem Generalsekretariat zu tun haben werden.

Dr. Kostelka beweist schon als europäischer Präsident des I.O.I., dass er die Kontakte hat und dass er letztendlich auch viel dazu beigetragen hat, dass Österreich diese Bewerbung auch ernsthaft durchziehen kann. Jetzt heißt es eigentlich nur mehr: Chancen wahren! Wir haben alles getan. Ich bitte Sie, die Daumen zu drücken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.56.10

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein Fünf-Parteien-Antrag, wir haben es gehört. Auch wir hoffen, dass Wien den Sitz des Generalsekretariates bekommt.

Allerdings – ich habe im Ausschuss schon darauf hingewiesen –: Das setzt eigentlich eine Art Vorbildfunktion voraus, insbesondere was die Einhaltung der Menschenrechte betrifft. Und der in den vergangenen Wochen präsentierte Bericht von amnesty inter­national stellt Österreich da nicht wirklich ein gutes Zeugnis aus. Er kritisiert insbe­sondere die Haftbedingungen: Haft dauert zu lange, die Bedingungen sind rechts­widrig, unverhältnismäßig, es kommt zu Misshandlungen, Kranke werden in Schubhaft genommen, Traumatisierte werden in Schubhaft genommen, Minderjährige werden in Schubhaft genommen. Und auch der UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert Öster­reich, weil wir viel zu milde Urteile im Zusammenhang mit verursachten Todesfällen und Misshandlungen in Haft aussprechen.

Was ist eigentlich aus dem UN-Übereinkommen zur Aufnahme des Folterverbotes in das Strafrecht geworden? – Es gibt noch immer keinen Paragraphen in diese Richtung. Ich hoffe daher nun sehr, dass dieser Sitz – so wir ihn bekommen – eine Aufforderung ist, Österreich hier ein bisschen zu drängen und tatsächlich diesen Paragraphen ins Strafrecht aufzunehmen. Und ich hoffe, dass die Volksanwaltschaft über die Einhaltung dieses Folterparagraphen dann tatsächlich wacht, denn nur die Volksanwaltschaft, meine Damen und Herren, ist das entsprechende unabhängige Gremium, das das überhaupt leisten kann. Nur die Volksanwaltschaft ist allein dem Parlament verant­wortlich und könnte dementsprechend auch als Beratungsgremium und als Think Tank im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte etwas leisten, was alle anderen Institutionen kaum leisten können. Und nur dann macht es meiner Meinung nach einen Sinn, dass Österreich und dass Wien dieses Generalsekretariat bekommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Der Stadler? Das gibt’s ja nicht!)

 


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