Eines der im Regierungsprogramm festgeschriebenen Ziele ist die Erwerbs- und Familienarbeit besser zu vereinbaren und die Väterbeteiligung zu stärken. Dieses Ziel konnte bisher nicht umgesetzt werden, doch darf man von der neuen zuständigen Bundesministerin erhoffen, dass sie diese von ihr als Schwerpunkt definierte Maßnahme nun endlich realisieren wird.
Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat zur Stärkung der Vaterrolle bei der Kinderbetreuung beigetragen und soll auch in Zukunft forciert werden. Im Jahr 2006 haben 970 Väter ihre Kinder im 1. Lebensjahr Zuhause betreut, 1.620 Väter waren es im zweiten Lebensjahr des Kindes und 3.423 Männer entscheiden sich für die Betreuung im 3. Jahr.
Väter sollten auch weiterhin motiviert werden, sich an der Pflege und Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Dadurch würde nicht nur die Bindung zwischen Vater und Kind deutlich erleichtert, sondern auch die Mutter entlastet und unterstützt. Um die Bewusstseinsbildung zu forcieren, dass Kinderbetreuung „Elternsache“ sein muss, wird die Einführung eines „freiwilligen Vatermonats“ – also eines Parallelbezugs als einkommensunabhängige Familienleistung des Kinderbetreuungsgeldes für maximal ein Monat innerhalb der ersten beiden Monate nach der Geburt – vorgeschlagen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die den Vätern in den ersten beiden Monaten nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Parallelbezug des Kindergeldes für maximal 1 Monat einräumen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Teuerungsausgleich für die exorbitant gestiegenen Lebensmittel- und Treibstoffpreise; eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG-NR zur Regierungsumbildung in der 65. Sitzung des Nationalrates vom 8. Juli 2008
„Rasanter Inflationsanstieg. Preisanstieg ohne Ende. Dramatischer Anstieg der Privatinsolvenzen,“ sind jene Meldungen, die die täglich stärker belasteten Österreicherinnen und Österreicher in diesen Tagen in den Zeitungen lesen müssen, und die die derzeitige Entwicklung mit den entsprechenden alarmierenden Auswirkungen nur allzu gut veranschaulichen.
Insbesondere Lebensmittel wurden empfindlich teurer. Innerhalb der Eurozone musste Österreich mit 4,1 Prozentpunkten gleich nach Slowenien die höchste Inflationsrate bei Lebensmitteln in Kauf nehmen. Die exorbitanten Preissteigerungen insbesondere nachstehender Lebensmittel seit April des Vorjahres führen diese Entwicklung drastisch vor Augen:
Zitronen +43%, Nudeln +40%, Erdbeeren +32%, Pflanzenöl +26%, Käse 23%, Schlagobers +19%, Putenbrust +16%, Trauben +16%, Butter +16%, Früchtejoghurt +15%,
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