Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 138

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Trotz dieser klaren Festlegung der SPÖ in dieser Frage blieb ein weiterer diesbezügli­cher Antrag des BZÖ im Nationalrat vom 31.01.2008, einer vom 03.03.2008 sowie zuletzt einer vom 05.06.2008 in der Minderheit und fand nicht die Unterstützung der Regierungsparteien.

Mit den gegenständlichen Erklärungen zur Regierungsumbildung, die zumindest indi­rekt den „Startschuss“ für die bevorstehenden Neuwahlen darstellen, ist einmal mehr die dringende Entlastung in Form eines Teuerungsausgleiches für die Bürgerinnen und Bürger gefährdet.

Aus den dargelegten Gründen unternehmen daher die unterfertigten Abgeordneten im Interesse aller von der generellen Teuerungswelle und der exorbitanten Preisentwick­lung der Treibstoffe im Speziellen belasteten Österreicherinnen und Österreicher einen neuerlichen Versuch und stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvor­lage vorzubereiten, die einen finanziellen Teuerungsausgleich für die exorbitant hohen Lebensmittel- und Treibstoffpreise in Form einer Einmalzahlung an die besonders be­troffenen Bevölkerungsgruppen sicherstellt.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend rasche Erhö­hung des Pflegegeldes um zumindest fünf Prozent; eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG zur Regierungsumbildung

Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürfti­gen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leis­tungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlech­terung der Versorgung nieder. Bereits im Zuge des Nationalrats-Wahlkampfes 2006 wurden daher vom nunmehrigen SPÖ-Sozialminister Buchinger folgende klaren Aussa­gen getroffen:

„Das Pflegegeld selbst deckt die erforderlichen Aufwendungen nicht zur Gänze ab. Das Pflegegeld unterliegt bislang keiner regelmäßigen Valorisierung. Dies führt zu einer un­zumutbaren Entwertung der entsprechenden Beträge bei gleich bleibendem oder sogar steigendem Pflegebedarf und ist daher durch eine gesetzliche Valorisierungsregel zu korrigieren." (SPÖ-Konzept für die Betreuung und Pflege älterer Menschen, verfasst von Buchinger und Lapp, 16. August 2006).

Dennoch wurde bei den Regierungsverhandlungen von SPÖ und ÖVP nur eine ein­malige, selektiv nach Pflegestufe erfolgende Valorisierung des Pflegegeldes festgelegt. Selbst diese Vereinbarung wurde aber bis heute nicht umgesetzt.

In den letzten Wochen betont nun die SPÖ, das Pflegegeld um fünf Prozent erhöhen zu wollen. Diese beabsichtigte Erhöhung wird aber vom BZÖ und vielen anderen Inter­essensvertretungen als viel zu gering erachtet. Daher fordert das BZÖ eine einmalige


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