Trotz dieser klaren Festlegung der SPÖ in dieser Frage blieb ein weiterer diesbezüglicher Antrag des BZÖ im Nationalrat vom 31.01.2008, einer vom 03.03.2008 sowie zuletzt einer vom 05.06.2008 in der Minderheit und fand nicht die Unterstützung der Regierungsparteien.
Mit den gegenständlichen Erklärungen zur Regierungsumbildung, die zumindest indirekt den „Startschuss“ für die bevorstehenden Neuwahlen darstellen, ist einmal mehr die dringende Entlastung in Form eines Teuerungsausgleiches für die Bürgerinnen und Bürger gefährdet.
Aus den dargelegten Gründen unternehmen daher die unterfertigten Abgeordneten im Interesse aller von der generellen Teuerungswelle und der exorbitanten Preisentwicklung der Treibstoffe im Speziellen belasteten Österreicherinnen und Österreicher einen neuerlichen Versuch und stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzubereiten, die einen finanziellen Teuerungsausgleich für die exorbitant hohen Lebensmittel- und Treibstoffpreise in Form einer Einmalzahlung an die besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen sicherstellt.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend rasche Erhöhung des Pflegegeldes um zumindest fünf Prozent; eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG zur Regierungsumbildung
Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder. Bereits im Zuge des Nationalrats-Wahlkampfes 2006 wurden daher vom nunmehrigen SPÖ-Sozialminister Buchinger folgende klaren Aussagen getroffen:
„Das Pflegegeld selbst deckt die erforderlichen Aufwendungen nicht zur Gänze ab. Das Pflegegeld unterliegt bislang keiner regelmäßigen Valorisierung. Dies führt zu einer unzumutbaren Entwertung der entsprechenden Beträge bei gleich bleibendem oder sogar steigendem Pflegebedarf und ist daher durch eine gesetzliche Valorisierungsregel zu korrigieren." (SPÖ-Konzept für die Betreuung und Pflege älterer Menschen, verfasst von Buchinger und Lapp, 16. August 2006).
Dennoch wurde bei den Regierungsverhandlungen von SPÖ und ÖVP nur eine einmalige, selektiv nach Pflegestufe erfolgende Valorisierung des Pflegegeldes festgelegt. Selbst diese Vereinbarung wurde aber bis heute nicht umgesetzt.
In den letzten Wochen betont nun die SPÖ, das Pflegegeld um fünf Prozent erhöhen zu wollen. Diese beabsichtigte Erhöhung wird aber vom BZÖ und vielen anderen Interessensvertretungen als viel zu gering erachtet. Daher fordert das BZÖ eine einmalige
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