Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 139

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Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent verbunden mit einer dauerhaften Valorisie­rung des Pflegegeldes. Damit die pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Ein­schränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt führen können muss außerdem eine Verbesserung der geförderten 24-Stunden-Betreuung und Pflege und der Förderung der Kurzzeit- und Tagespflege erreicht werden. Zudem ist eine bes­sere Pflegegeld-Einstufung Demenzkranker sowie behinderter Kinder und Jugendlicher umzusetzen.

Damit aber die Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Personen und deren Ange­hörige zu Hause vorerst sichergestellt werden kann soll noch rasch vor Ablauf der XXIII. Gesetzgebungsperiode eine Beschlussfassung zur Erhöhung des Pflegegeldes um zumindest fünf Prozent erfolgen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, im Einverneh­men mit dem Bundesminister für Finanzen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine umgehende 5-prozentige Erhöhung des Pflegegeldes gewährleistet, um die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Als Erstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Ver­fassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Ver­fassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver-


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