Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 259

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2. In Z.1 wird in §17 Abs. 1a nach dem ersten Satz folgende Formulierung eingefügt:

„Bildungsstandards sind Mindestanforderungen, die für den weiteren Bildungsweg der SchülerInnen grundlegend wichtig sind. Bildungsstandards dürfen nicht so umfassend definiert sein, dass Schwerpunktsetzungen im Unterricht verunmöglicht werden. Die Zeitpunkte für die Überprüfung der Standards sind so zu wählen, dass im Rahmen in­dividualisierten Unterrichts ausreichend Zeit bleibt, um die SchülerInnen zur Erfüllung der Standards hinzuführen und ebenso ausreichend Zeit für eine Verbesserung der Lernergebnisse durch eine Steigerung der Unterrichtsqualität sowie durch individuelle Fördermaßnahmen bleibt.“

Begründung

Grundsätzlich kann die Einführung von Bildungsstandards zur Verbesserung der Unter­richtsqualität führen. Standards dürfen jedoch dem Ziel des individualisierten Unter­richts nicht im Weg stehen. Bildungsstandards müssen Mindestanforderungen darstel­len, die für den weiteren Bildungs- und Berufsweg der einzelnen SchülerInnen grund­legend wichtig sind. Keinesfalls dürfen die Bildungsstandards so umfangreich sein, dass für die Erfüllung derselben fast die gesamte Unterrichtszeit aufgewendet werden muss.

Da die Bildungsstandards grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse messen und an­schließend Maßnahmen zur Verbesserung des Lernerfolgs gesetzt werden sollten, muss die Überprüfung zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem im Falle des Nicht-Erreichens der Standards noch gegengesteuert werden kann. Eine Überprüfung an den Schnittstellen des österreichischen Bildungssystems, also am Ende der 4. bzw. 8. Schulstufe ist unter diesem Gesichtspunkt nicht sinnvoll. Beispielsweise der jewei­lige Beginn der 3. bzw. 7. Schulstufe wäre für die Überprüfung der Bildungsstandards eher geeignet, da dann sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen und Eltern die Mög­lichkeit haben auf das Ergebnis der Standardtestung zu reagieren und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einzuleiten.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zwerschitz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.11

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ja, das Bildungsstandardkonzept von Ministerin Gehrer wurde fortgeschrieben. Wir haben es jetzt endlich. Auch mir ist es sehr wichtig, dass es hier um das Pflichtprogramm geht und der Rest Kür bleibt, sprich: dass wir nicht alles in Bildungsstandards verpacken werden. Dass die Bildungsstandards mit Ende der vierten Klasse sehr spät kommen, wurde von meinem Kollegen Brosz bereits angesprochen. Ich weiß schon, dass die Bildungsstandards selbstverständlich dazu dienen sollen, das System zu ändern. Es ist aber nicht ganz einzusehen, warum SchülerInnen, die in einer Klasse sind, wo festge­stellt werden könnte, dass das System nicht gut arbeitet, nicht auch noch von einer Verbesserung profitieren können sollten.

Daher wäre ich auch sehr stark dafür, dass diese Bildungsstandards früher kommen. Meiner Meinung nach ist es auch so, dass diese Bildungsstandards wie eine weitere Prüfung an einer Nahtstelle wirken – auch für die SchülerInnen.

 


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