Die Frage ist auch immer: Wie sind die Ergebnisse für die Bildungsstandards zustande gekommen? Wie schauen die Rahmenbedingungen in den einzelnen Klassen aus? Das wird man sich gut anschauen müssen. Und es gehört schon eine gewisse Form von Verbindlichkeit dazu, ein intelligentes Rückmeldesystem, wie wir es von den nordischen Ländern her kennen.
Ich würde mir wünschen, dass die Standards auch dazu beitragen, dass irgendetwas damit passiert, nicht nur eine Lehrplanänderung, sondern dass auch bereits bei den Lehrkräften angesetzt wird.
Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
In Ziffer 1 wird in § 17 Abs. 1a folgender Satz eingefügt:
„Die Ergebnisse der Standardüberprüfung sind in einem strukturierten MitarbeiterInnengespräch zwischen der SchulleiterIn und der betroffenen Lehrkraft im Sinne der Personalentwicklung und insbesondere im Hinblick auf Weiterbildung zu besprechen.“
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Warum dieses? – Wenn festgestellt wird, dass eine Lehrkraft diese Bildungsstandards nicht erreicht, dann braucht sie Unterstützung. Dann gibt es entweder einen Mangel in der Ausbildung oder es gibt sonst ein Problem. Dann ist es dringend notwendig, dass sie besser eingeschult wird, dass sie vorbereitet wird, dass sie umgeschult wird – was immer es auch ist. Dafür gibt es bereits das strukturierte MitarbeiterInnengespräch, das ohnehin eingeführt wurde.
Wenn dieses strukturierte MitarbeiterInnengespräch genau zu dem Zeitpunkt erfolgen würde, dann könnte man sinnvolle Personalentwicklung an den Schulen machen. Die DirektorInnen sind ohnehin dazu angehalten, solche Gespräche zu führen. An vielen Schulen passiert das auch, weil sinnvolle Personalplanung, Personalentwicklung etwas ist, was dem gesamten Schulsystem zugute kommt: den Lehrkräften, den SchülerInnen, aber auch dem ganzen System.
Daher hoffe ich, dass Sie diesem Abänderungsantrag im Sinne von ergebnisorientierten Bildungsstandards zustimmen, wie wir sie in Österreich sicher dringend brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.56
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (606 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (636 d.B.)
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