Durch die Verordnungen BGBl. 268/2000 und 371/2005 wurden eine Menge an Prüfungen bzw. Befähigungsprüfungen und Fachprüfungen, die über ein Thema aus dem Berufsfeld der Personen abgelegt wurden, anerkannt, sodass die Prüfung des Fachteiles bei der Ablegung der Berufsreifeprüfung entfallen kann.
Bedienstete, welche in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, Länder oder Gemeinden stehen, wird (teilweise) eine Ablegung der Grundausbildung vorgeschrieben.
Diese Grundausbildung mit abschließender Prüfung (schriftlich – fünfstündig – und mündlich) ist auf die Bundes-, Landes- bzw. Gemeindebediensteten genau auf die Themen ihres Berufsfeldes abgestimmt: Verfassungsrecht, Behördenorganisation, Dienst- und Besoldungsrecht, Kanzleiordnung, EGVG und AVG, VStG und VVG, EDV und Ressortfach.
Daher ist eine Anerkennung der abgelegten Dienstprüfung in der Verwendungsgruppe „C“ im Bundes-, Landes- oder Gemeindedienst als Fachteil der Berufsreifeprüfung gegeben.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, mittels Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass eine positiv abgelegte Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe C beim Bund oder Land ebenfalls als Teilprüfung über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten anerkannt wird und somit die Prüfung des Fachteiles bei der Ablegung der Berufsreifeprüfung entfallen kann.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
20.42
Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Durch die vorliegende Novelle wird die Berufsreifeprüfung leistbarer und attraktiver. Seit der Einführung der Berufsreifeprüfung im Jahr 1997 haben über 12 000 Bürgerinnen und Bürger die Berufsreifeprüfung erfolgreich absolviert. Erfreulich ist weiters, dass sechs von zehn Absolventinnen und Absolventen weiterführende Bildungswege eingeschlagen haben.
Jetzt kommen weitere Vorteile hinzu. Ab Herbst 2008 können alle Teilprüfungen – mit Ausnahme von einer – vor dem 19. Lebensjahr abgelegt werden. Was mir auch als Vertreter des BHS-Wesens wichtig ist, ist, dass nicht nur Absolventen der BMS, sondern auch Abbrecher aus der BHS, sinnvollerweise allerdings mit einer dreijährigen Berufserfahrung, ebenfalls zur Berufsreifeprüfung antreten können.
Äußerungen im Vorfeld wie „steigender Druck auf Lehrlinge“ oder auch „Vereinfachung“ oder „Verwässerung der Matura“ sind in meinen Augen kontraproduktiv zur wirklichen Sicht auf die Tatsache der Leistungsbereitschaft der jungen Bürgerinnen und Bürger. Vor allem der gelebte Grundsatz – der ÖVP in dem Fall – „Kein Abschluss ohne Anschluss“ findet in der absoluten Durchlässigkeit des Bildungssystems eine
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