Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 278

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschus­ses, seinen Bericht 639 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.51.4021. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (579 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschul­wesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (640 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rada mit einer freiwilligen Rede­zeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte.

 


20.52.12

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Hohes Haus! Frau Ministerin! Frau Vorsitzen­de! Grundsätzlich wäre zu diesem Gesetzentwurf nur eines darzustellen: Das ist eine Anpassung von den Pädagogischen Akademien zur Pädagogischen Hochschule, um die Prüfungstaxen in diesen Bereichen anzupassen, die grundsätzlich korrekt sind.

Zwei Gedanken sind meinerseits noch hinzuzufügen: Grundsätzlich wäre zu überlegen, ob überhaupt Lehrerinnen und Lehrer, die in einem gewissen Dienstverhältnis stehen und Prüfungen abzuhalten haben, dann auch noch in all diesen Bereichen Prüfungs­entschädigungstaxen zur Verfügung haben. Das wäre eine weitere Überlegung, und da geht es gar nicht um die Pädagogische Hochschule, sondern da geht es einfach um
all diese Leute, die Maturaprüfungen abnehmen, die in diesen Bereichen tätig sind und die dann auch noch dafür, für ihre berufliche Tätigkeit, Prüfungsgebühren erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.53.27

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Da­men und Herren! Ja, seit 1. Oktober 2007 gibt es bei uns in Österreich die Pädagogi­schen Hochschulen. Dadurch hat sich die Bildungslandschaft in Österreich verändert. Aus der Umwandlung der früheren Pädagogischen und Berufspädagogischen Akade­mien sowie der Pädagogischen Institute des Bundes ergaben sich auch zwangsläufig Veränderungen sowie Erfordernisse in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern.

Pädagogische Hochschulen bieten berufsbezogene, aber auch gezielt wissenschaftlich fundierte Bildung an. Durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Lehre und in den Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden in pädago­gischen Berufsfeldern, insbesondere in Lehrberufen, neue Erkenntnisse gewonnen und umgesetzt. Das bedeutet neue Anforderungen an die Lehrenden, und es wird auch viel Engagement erwartet.

 


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