Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 74

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Verpflichtung der Parteien, gegenüber dem Rechnungshof vor der Wahl die gesamten geplanten Wahlkampfausgaben bekannt zu geben.

Nach der Wahl Überprüfung der tatsächlichen Wahlkampfausgaben der einzelnen Par­teien durch den Rechnungshof.

Veröffentlichung der geplanten und tatsächlichen Kosten durch den Rechnungshof.

Bei Überschreitung der bekannt gegeben Wahlkampfausgaben soll der betroffenen Partei 50 Prozent dieses Überschreitungsbetrages von der ihr zustehenden Parteienfi­nanzierung einbehalten werden.

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Ich gehe davon aus, dass SPÖ und ÖVP größtes Interesse an Transparenz und an geringen Kosten für den Wahlkampf haben und diesem Antrag zustimmen. (Präsi-
dent Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) – Vielen Dank. (Beifall bei den Grü­nen.)

12.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Sburny eingebrach­te Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde betreffend Wahlkampfkostenbegrenzung durch Transparenz,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalra­tes vorzeitig beendet wird (841/A).

Begründung

„Die Großparteien haben für den vergangenen Wahlkampf offenbar deutlich mehr Geld ausgegeben als offiziell angekündigt. Das geht aus den kürzlich veröffentlichten Partei­bilanzen hervor. Demnach haben ÖVP und SPÖ im Wahljahr 2006 insgesamt fast 32 Mio. Euro in die Öffentlichkeitsarbeit gesteckt. Offiziell hatten beide Parteien ihr Wahlkampfbudget mit je sieben Mio. Euro beziffert.“ (APA, 30.9.2007)

Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf, zu wissen, wie viel die einzelnen Parteien im Rahmen eines Wahlkampfes ausgeben. Dennoch werden derzeit von Par­teien die tatsächlichen Ausgaben verschleiert, indem unrealistisch niedrige Wahlkampf­ausgaben bekannt gegeben werden. Diese Zahlen haben mit der Realität freilich nichts zu tun.

Um mehr Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Wahlkampfausgaben herzustellen und damit eine gewisse Selbstbeschränkung zu erreichen, soll der Nationalrat umge­hend eine gesetzliche Basis dafür schaffen, dass diese Transparenzbestimmungen be­reits bei der Nationalratswahl 2008 zur Anwendung kommen können.

 


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