Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 106

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Es wurde der Vorwurf gemacht, dass Sanktionen im Raum stehen. Sehr geschätzte Abgeordnete! Immer wieder kommt auch der Vorwurf, dass die Politik Gesetze aus­schließlich „l’art pour l’art“ macht. Warum sollten sich die Menschen, wenn Gesetze ge­macht, dann aber nicht kontrolliert werden und es keine Sanktionen gibt, an diese Ge­setze halten? Ich meine daher, dass es sehr wohl der richtige Weg ist, wenn abgerun­dete und vernünftige Gesetze geschaffen werden, wo bei deren Nichteinhaltung selbst­verständlich Sanktionen vorgesehen sind.

Ich möchte darauf verweisen, dass Österreich eines der ersten Länder war, das für den öffentlichen überdachten Bereich ein Rauchverbot als Gesetz niedergeschrieben hat. Das Manko beziehungsweise Problem dabei war, dass wir keine Sanktionen in diesem Bereich hatten. Es war nur Beschilderung vorgeschrieben, wir hatten aber keine Mög­lichkeiten, zu überprüfen, ob das Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen überdach­ten Bereichen eingehalten wird oder nicht. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle konn­ten wir jedoch gemeinsam sicherstellen, dass dieser Bereich zum ersten Mal auch mit Sanktionen versehen wird.

Ich glaube, dass wir damit nicht nur den Nichtraucherschutz und den Schutz vor Pas­sivrauchen ermöglicht haben, sondern ich meine, dass wir damit auch für die Gastro­nomie eine möglichst hohe Flexibilität im Sinne von Freiwilligkeit geschaffen haben. Auch jetzt gibt es bereits viele Gastronomiebetriebe, die auch ohne gesetzliche Rege­lung diese richtigen Schritte gesetzt haben. Ich finde, es ist falsch, alle über einen Kamm zu scheren. Es haben sich aber noch zu wenige entsprechend verhalten. In Ös­terreich wurde nach wie vor verstärkt eher der Nichtraucher als ungeliebter Gast gese­hen. Eigentlich hatte eher der Raucher sozusagen das Lokal in erster Linie für sich. In Anbetracht dessen glaube ich, dass es wichtig war und ist, eine Gleichstellung dieser beiden Bereiche zu schaffen, und diese Gleichstellung haben wir durch dieses Gesetz ermöglicht.

Wichtig war aber auch, an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu denken. Ich glaube, dass man diesen Aspekt sehr oft vergessen hat. Nun tragen wir jedoch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der in der Gastronomie beschäftig­ten Jugendlichen und Auszubildenden, aber auch der werdenden Mütter, die in diesem Bereichen tätig sind, entsprechend Rechnung.

Wir haben auch die Kennzeichnungspflicht genau definiert, denn in Zukunft sind jene Lokale, in denen geraucht wird, und jene Lokale, in denen nicht geraucht wird, entspre­chend zu kennzeichnen. Das heißt, es wurde auch die Wahlmöglichkeit für die Konsu­mentinnen und Konsumenten geschaffen, sich zu entscheiden, wo sie zum Beispiel einen Abend verbringen möchten und wo nicht. Diese Kennzeichnung war für uns eine wichtige Bestimmung in diesem Gesetz.

Ich habe auch schon darauf hingewiesen, dass die Einführung von Verwaltungsstrafen notwendig ist, und zwar auch um zu zeigen, wie ernst wir diese Situation nehmen.

Herr Abgeordneter Öllinger, es steht so manches in den Zeitungen, was nicht zu be­weisen ist. Ich kann Ihnen zu diesem Thema jetzt einiges zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium hat die Verpflichtung, die gesamte gängige Literatur, die derzeit zu diesem Thema kursiert, zu speichern und zu archivieren. Wir können Ihnen daher je­derzeit alle entsprechende Unterlagen geben. Ich meine, die Diskussion zwischen den zwei Welten in Österreich, zwischen den Rauchern auf der einen Seite und den Nicht­rauchern auf der anderen Seite, soll nie so weit führen, dass Schranken aufgebaut werden. Das Gesundheitsministerium sieht sich hier als Mediator. Wir haben allen, die uns darum gebeten haben, etwa Fachärztinnen und Fachärzten für Pulmologie, also all jenen, denen dieses Gesetz nicht weit genug gegangen ist, aber auch jenen, die wirt­schaftliche Interessen oder auch den Freiheitsgedanken vertreten, diese Literatur ge­geben.

 


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