Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 124

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wurf einer Brandstiftung konstruieren. Das ist haarsträubend, das spottet jedem rechts­staatlichen Prinzip, wie hier umgegangen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Aber leider ist das über weite Teile des Aktes offenbar durchgängiges Prinzip: Aus will­kürlichen einzelnen Elementen werden Vorwürfe konstruiert, die keiner auch nur ober­flächlichen Betrachtung standhalten.

Zweites Beispiel: Einem Beschuldigten wurde vorgeworfen, persönlich verantwortlich zu sein für eine Stinkbombenaktion in einem Kleidergeschäft in Graz, weil der Betroffe­ne zufällig im selben Zeitraum in der Steiermark anwesend war. Als Tierschützer in der Steiermark aufhältig zu sein heißt in diesem Fall, verantwortlich zu sein für einen Stink­bombenanschlag auf ein Geschäft in Graz. Noch dazu hat der Beschuldigte in dieser Zeit an der Fernsehsendung „Tausche Familie“ teilgenommen und ziemlich eindeutige Alibis dafür gehabt.

So kann man nicht vorgehen! Das ist völlig unkorrekt, das spottet jedem Rechtsstaat, und ich beharre darauf, dass wir in Österreich nach rechtsstaatlichen Prinzipien vorge­hen! (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben mehrere Beispiele, die ich Ihnen jetzt nennen könnte, wo der Staatsanwalt aus Material, das relativ harmlos ist, versucht, Tatvorwürfe zu konstruieren, zum Bei­spiel durch Falschübersetzungen. Ob das versehentlich oder absichtlich passiert ist, kann ich jetzt überhaupt nicht beurteilen. In der Originalübersetzung müsste es heißen: Wir haben gemeinsam Jagden auf Nerze sabotiert. Was so viel heißt wie: Jagdhörner gespielt, damit die Jagdmeute verwirrt war. Daraus wurde in der Falschübersetzung im Akt plötzlich: Wir haben gemeinsam Nerzfarmen sabotiert. Und das ist zumindest eine Besitzstörung, wenn nicht sogar eine Sachbeschädigung.

Das ist keine Lappalie, das ist keine Schlamperei, die man sich so nebenbei erlauben darf – und schon gar nicht, wenn das quer durch den Akt immer wieder auftritt! Das ist eine strafrechtlich relevante Informationsverfälschung – ob absichtlich oder unabsicht­lich, das sei dahingestellt, aber so geht es nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Aber jetzt komme ich zum Gipfel der Beweisführung, der an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Hätte mir das irgendjemand als Drehbuch für einen Film vorgelegt, hätte ich ihm gesagt: Das ist so an den Haaren herbeigezogen, vergessen Sie das wieder, das glaubt Ihnen kein Mensch!

Mehrere von Ihnen werden sicher die Kontrollstelle für artgerechte Tierhaltung kennen. Das sind diejenigen, die die Eierproduktion kontrollieren und dieses Gütesiegel verge­ben. Daran sind mehrere Tierschutzorganisationen und die produzierenden Betriebe, die sich kontrollieren lassen wollen und das Gütesiegel haben wollen, beteiligt. Lege­batterien sind davon ausgeschlossen.

Wussten Sie, dass die Kontrollstelle eine kriminelle Organisation ist, die Schutzgelder­pressung betreibt? Seitens der Staatsanwaltschaft wurde tatsächlich zu argumentieren versucht, die Tierschützer sind eine kriminelle Organisation, und mit dieser Kontrollstel­le setzen sie die produzierenden Betriebe unter Druck, damit diese ihnen Schutzgeld zahlen. Das hat dann selbst die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage wieder fallen lassen müssen, weil es so abwegig ist. Das sind simple Beiträge, die der Kontrollstelle nur für die Kontrollarbeit zugute kommen. Da ist keine Bereicherung oder sonst etwas dahin­ter.

Das zeigt nur, wie abwegig hier die Interpretationen sind. Und da darf es einen dann nicht wundern, dass als belastendes beschlagnahmtes Material schon Dinge gelten wie – das wurde in den Haushalten oder bei den Organisationen gefunden – Handys, Spritzen, Spraydosen, Leibchen mit Tierschutzorganisationsaufdruck, Holzsägen. Das


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